Pressemitteilung von Michael Rainer

Vorfälligkeitsentschädigung prüfen oder umgehen


27.03.2015 / ID: 191309
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/Vorfaelligkeitsentschaedigung.html Wer jetzt einen Kredit aufnimmt, profitiert von den aktuell niedrigen Zinsen. Wird aber ein bereits laufendes Darlehen gekündigt, fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Die sollte geprüft werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Vorfälligkeitsentschädigung ist im Grunde ein vertraglich vereinbarter Schadensersatzanspruch der Banken im Falle einer vorzeitigen Kündigung eines Darlehensvertrages. Bei den meisten Kreditverträgen sind Laufzeit und Zinssatz fest vereinbart. Wird das Darlehen vorzeitig abgelöst, entgehen der Bank die vereinbarten Zinsen. Dies soll durch die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ausgeglichen werden.

Allerdings sollte auf die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ein genauer Blick geworfen werden. Denn auch hierbei können Fehler zum Nachteil des Verbrauchers unterlaufen. Diese sind unter Umständen nur schwer zu erkennen. Daher können sich Verbraucher in Fragen der vorzeitigen Kündigung eines Darlehens und der Vorfälligkeitsentschädigung an einem im Bankrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann zudem auch eine weitere Alternative prüfen, bei der die Vorfälligkeitsentschädigung komplett entfallen würde: den Widerruf des Kreditvertrags.

Der Widerruf ist möglich, wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über seiner Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. In vielen Kreditverträgen weisen die Widerrufsbelehrungen fehlerhafte Formulierungen oder unzulässige Abweichungen von der Musterwiderrufsbelehrung auf. Das kann zur Folge haben, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde und der Darlehensvertrag auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden kann. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann nicht an. Auf diese Weise können die Verbraucher dann von dem aktuell niedrigen Zinssatz profitieren. Sollte das Darlehen schon vorzeitig gekündigt und eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt worden sein, kann der Kreditvertrag auch noch nachträglich widerrufen und die Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangt werden.

Besonders bei Darlehen zur Immobilienfinanzierung kann durch einen erfolgreichen Kreditwiderruf schnell ein nennenswerter Betrag gespart werden. Nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg sind die Widerrufsbelehrungen in knapp 90 Prozent der Kreditverträge zur Immobilienfinanzierung fehlerhaft und genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen. In diesen Fällen kann der so genannte "Widerrufs-Joker" gezogen werden.

http://www.grprainer.com/Vorfaelligkeitsentschaedigung.html
Rechtsanwalt Anwalt Rechtsanwälte Anwälte

http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln

Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Michael Rainer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
17.12.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 434.140
PM aufgerufen: 74.937.359