db ImmoFlex: Ausschüttung an Anleger - Schadensersatzansprüche möglich
01.04.2015 / ID: 191766
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/db-ImmoFlex.html Im März erhielten die Anleger des in Abwicklung befindlichen Mischfonds db ImmoFlex eine Ausschüttung in Höhe von 6,20 Euro pro Anteil. Anleger können immer noch Schadensersatz geltend machen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Mischfonds db ImmoFlex investierte einen überwiegenden Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds. Als diese im Zuge der Finanzkrise in massive Schwierigkeiten gerieten, geschlossen wurden und inzwischen zu großen Teilen liquidiert werden, blieb auch der db ImmoFlex von dieser Entwicklung nicht verschont. Inzwischen wird auch er abgewickelt. Die Auflösung des Fonds soll im Mai 2017 abgeschlossen sein. Die Anleger erhalten während der Abwicklungsphase in regelmäßigen Abständen Ausschüttungen, die maßgeblich von den Entwicklungen der Zielfonds abhängen. Zuletzt erhielten die Anleger im März eine Ausschüttung in Höhe von 6,20 Euro je Anteil. Offenbar erreichen die Anleger derzeit auch Kaufangebote für ihre Fondsanteile.
Anleger, die mit der Entwicklung des Fonds unzufrieden sind und einen Schlussstrich unter ihre Beteiligung ziehen wollen, müssen jedoch nicht übereilt die Kaufangebote annehmen. Sie können auch vorher Rücksprache mit einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt halten, der nicht nur die Kaufangebote, sondern auch Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann eventuell ohnehin der lukrativere und erfolgversprechendere Weg sein.
Denn im April 2014 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Banken bei der Vermittlung von Anteilen an offenen Immobilienfonds ungefragt über das Schließungsrisiko der Fonds aufklären müssen. Denn für die Anleger stelle die Möglichkeit, die Anteilsrücknahme auszusetzen und den Fonds zu schließen, ein ständiges Liquiditätsrisiko während ihrer Investitionsphase dar. Haben die Banken nicht über das Schließungsrisiko aufgeklärt, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht.
Der db ImmoFlex hat nicht nur den überwiegenden Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds investiert, sondern ähnelt ihnen auch in seiner Funktionsweise. Auch hier kann die Rücknahme der Anteile ausgesetzt und der Fonds geschlossen werden, so dass die Anleger nicht frei über ihr Geld verfügen können. Insofern dürfte sich die Rechtsprechung des BGH zu offenen Immobilienfonds auch auf den db ImmoFlex anwenden lassen.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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