Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Wohneigentumsrecht
07.04.2015 / ID: 192025
Politik, Recht & Gesellschaft
Parkettboden verursacht meist mehr Geräusche durch "Trittschall" als Teppichboden. Aber: Wohnungseigentümer dürfen trotzdem Parkett verlegen, solange die Schallschutznormen aus der Bauzeit des Hauses eingehalten werden und die Gemeinschaftsordnung nichts Abweichendes regelt. Dies entschied nach Mitteilung der D.A.S. der Bundesgerichtshof.
BGH, Az. V ZR 73/14
Hintergrundinformation:
Trittschall sorgt immer wieder für Streit in Mehrfamilienhäusern. Während früher Teppichboden als der letzte Schrei galt, muss es heute Parkett oder zumindest Laminatboden sein. Die Bewohner der darunter liegenden Wohnungen sind davon meist weniger begeistert, weil sie nun von oben jeden Schritt hören. Denn die gesamte Deckenkonstruktion bestehender Häuser ist nicht so schallschluckend ausgelegt, wie dies heute bei Neubauten üblich ist. Der Fall: Die Eigentümer einer Wohnung in einem Hochhaus aus den siebziger Jahren hatten ihren Teppichboden gegen Parkett ausgetauscht. Die Eigentümer der Wohnung darunter beschwerten sich nun über gestiegene Trittschallbelastung. Sie verklagten die Nachbarn auf einen Rücktausch des Bodenbelages. Das Amtsgericht gab ihnen in erster Instanz sogar Recht: Es müsse wieder Teppichboden verlegt werden, um die Nachbarn nicht zu stören. Das Urteil: Nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung entschied der Bundesgerichtshof anders und wies die Klage ab. § 14 des Wohnungseigentumsgesetzes verpflichte die Eigentümer zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Sie würden durch den zusätzlichen Trittschall hier aber nicht über das unvermeidliche Maß hinaus benachteiligt. Maßgeblich für den Schallschutz seien die Grenzwerte, die bei Erbauung des Hauses gegolten hätten - also die damalige Version der DIN 4109. Diese würden trotz Parkettboden eingehalten. Nur die Gemeinschaftsordnung könne ein höheres Schallschutzniveau festlegen - in dieser sei aber nichts dazu geregelt. Es sei nicht entscheidend, welcher Bodenbelag bei der Errichtung des Gebäudes vorgesehen gewesen sei oder in den siebziger Jahren in den Verkaufsprospekten angepriesen worden sei. Denn die Geschmäcker hinsichtlich der Wohnungsgestaltung würden sich im Laufe der Zeit nun einmal ändern. Die Eigentümer der oberen Wohnung durften damit ihr Parkett behalten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.02.2015, Az. V ZR 73/14
Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Verbraucher BGH Wohneigentumsrecht Gemeinschaftsordnung Wohnungseigentumsgesetz Trittschallbelastung Schallschutznormen
http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Victoriaplatz 2 40477 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Anglerstr. 11 80339 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Dr. Monika Stobrawe
04.05.2015 | Dr. Monika Stobrawe
"Wohnung an Touristen vermieten" - Verbraucherinformation der D.A.S. Rechtsschutzversicherung
"Wohnung an Touristen vermieten" - Verbraucherinformation der D.A.S. Rechtsschutzversicherung
04.05.2015 | Dr. Monika Stobrawe
D.A.S. Stichwort des Monats Mai: Haftung des Steuerberaters
D.A.S. Stichwort des Monats Mai: Haftung des Steuerberaters
28.04.2015 | Dr. Monika Stobrawe
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht
27.04.2015 | Dr. Monika Stobrawe
"Diebstahlschutz für Motorräder und Mofas" - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
"Diebstahlschutz für Motorräder und Mofas" - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
23.04.2015 | Dr. Monika Stobrawe
"Wer zahlt Sturmschaden am Pkw?" - Verbraucherfrage der Woche der D.A.S.
"Wer zahlt Sturmschaden am Pkw?" - Verbraucherfrage der Woche der D.A.S.
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie
17.12.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...

