BGH stärkt Markenrecht
08.04.2015 / ID: 192112
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Markenrecht.html Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung das Markenrecht gestärkt. Demnach kann die Löschung einer Marke schon bei großer Ähnlichkeit verlangt werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In dem vorliegenden Fall hatte der I. Zivilsenat des BGH zu entscheiden, ob die Löschung einer Marke auch dann verlangt werden kann, wenn keine Verwechslungsgefahr besteht aber dennoch eine große Ähnlichkeit zwischen den Marken zu erkennen ist.
Konkret ging es um eine Wort-Bild-Marke eines bekannten Sportartikelherstellers. Ein anderes Unternehmen hatte dieses in abgewandelter, parodistischer Form für seine Artikel benutzt. Der Sportartikelhersteller sah darin eine Verletzung seines Markenrechts und bekam Recht. Der BGH bestätigte die Urteile des Landgerichts und Oberlandesgerichts und verfügte die Löschung der ähnlichen Marke.
In der Begründung führte die Kammer aus, dass sich die Marken trotz aller deutlichen Unterschiede immer noch sehr ähneln. Zwar bestehe nicht die Gefahr, dass der Verbraucher die Marken verwechsle aber die Bekanntheit des Sportartikelherstellers werde genutzt, um auf die eigenen Produkte aufmerksam zu machen. Dies sei unlauter. Das Markenrecht des Sportartikelherstellers sei in diesem Fall auch höher zu bewerten als das Recht auf Kunst- und Meinungsfreiheit auf das sich der Beklagte beruft.
Wie der aktuelle Fall zeigt, haben Marken einen hohen Wert für ein Unternehmen. Dieser ist umso höher einzuschätzen, je bekannter die Marke ist. Damit Dritte sich den Erfolg dieser Marke nicht kommerziell zu Nutze machen und möglicherweise auch noch als Wettbewerber auftreten, ist es wichtig, die Marke schützen zu lassen. Das gilt auch und besonders bei international agierenden Unternehmen. Dann muss das Markenrecht auch über die Staatsgrenzen hinweg ausgedehnt werden. Wird das Markenrecht verletzt, können ggfs. Schadensersatzansprüche gestellt werden.
Allerdings muss auch andersherum beim Eintrag einer Marke ins Register darauf geachtet werden, dass nicht gegen bereits bestehende Markenrechte verstoßen wird. Zur Unterstützung können sich Unternehmen an im Markenrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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