Steuerhinterziehung: Fehler bei der Selbstanzeige vermeiden
20.04.2015 / ID: 193070
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Bei Steuerhinterziehung ist die Selbstanzeige der optimale Weg, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Die Selbstanzeige schützt aber nur vor einer Verurteilung, wenn sie fehlerfrei ist.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung können empfindliche Strafen auf die Täter zukommen. Das Strafmaß reicht von Geldstrafen bis Freiheitsstrafen. Angesichts des steigenden Risikos, dass eine Steuerhinterziehung entdeckt wird, bietet die Selbstanzeige trotz der erhöhten Anforderungen immer noch den idealen Ausweg, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und einer Verurteilung zu entgehen.
Allerdings kann das nur mit einer fehlerfreien Selbstanzeige gelingen. Ein typischer Fehler einer Selbstanzeige ist, dass die Tat bereits entdeckt wurde und die Selbstanzeige damit zu spät kommt. Sie kann nur wirken, wenn sie vor der Tatentdeckung gestellt wird. Ein anderer Fehler ist, dass die Selbstanzeige unvollständig ist. Um wirken zu können, muss sie alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Die Selbstanzeige muss so verfasst sein, dass das zuständige Finanzamt in der Lage ist, einen neuen Steuerbescheid zu erlassen. Da die Banken in der Regel einige Zeit brauchen, um die benötigten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, kann die Steuerschuld zunächst auch nur geschätzt werden. Allerdings sollte diese Schätzung ziemlich genau und auf keinen Fall zu niedrig sein.
Damit die Selbstanzeige tatsächlich fehlerfrei ist und entsprechend wirken kann, sollte sie nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Das Risiko, dass sie dann nicht die hohen Anforderungen erfüllt, ist groß. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können die besonderen Gegebenheiten bei jedem Fall einschätzen und wissen wie die Selbstanzeige verfasst werden muss, damit sie wirken kann.
Komplette Straffreiheit kann aber auch bei einer Selbstanzeige nur dann erreicht werden, wenn der hinterzogene Betrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Summen werden gestaffelte Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Das dürfte aber immer noch günstiger sein, als eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu riskieren.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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