New Capital Invest (NCI): Weitere Insolvenzen
23.04.2015 / ID: 193497
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/NCI-New-Capital-Invest.html Über mehrere Gesellschaften von New Capital Invest (NCI) wurden im April am Amtsgericht München die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Insolvenzen bei Gesellschaften von New Capital Invest setzen sich fort. Das Amtsgericht München eröffnete am 15. April die vorläufigen Insolvenzverfahren über vier NCI-Gesellschaften. Betroffen sind:
- NCI New Capital Invest Assets Invest GmbH & Co. KG (Az.: 1500 IN 3800/14),
- NCI New Capital Invest Oil & Gas USA 11 Management GmbH (Az.: 1500 IN 2873/14),
- NCI New Capital Invest Proven Gold Direct Management GmbH (Az.: 1500 IN 3665/14),
- NCI New Capital Invest USA 16 GmbH & Co. KG (Az.: 1500 IN 2868/14).
Das Firmenimperium des Malte Hartwieg scheint immer weiter zu zerfallen. Denn nicht nur für die NCI-Gesellschaften, sondern auch für diverse Gesellschaften von Selfmade Capital wurden im April die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffen sind davon auch verschiedene Fondsgesellschaften von New Capital Invest und Selfmade Capital. Beide Emissionshäuser gehören zum Firmengeflecht des Malte Hartwieg.
Wie sich schon vor etwa einem Jahr andeutete, müssen die Anleger um ihr eingesetztes Kapital fürchten. Im Fall einer Insolvenz der Fonds droht ihnen der Totalverlust. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts gegen Malte Hartwieg. Auch die Plattform dima24, die u.a. Anteile der betroffenen Fonds vermittelte, ist ins Visier der Fahnder geraten.
Die betroffenen Anleger sollten allerdings nicht das Ende der Ermittlungen abwarten, sondern aktiv werden. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen und geltend machen kann.
Schadensersatzansprüche können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. So hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Da dima24 auch einst zum Firmengeflecht des Malte Hartwieg gehörte, hätten die Anleger auch über diese personelle Verknüpfung aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus kommen Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht, wenn die Angaben in den Verkaufsprospekten unvollständig, falsch oder auch nur irreführend waren.
Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, eröffnen sich weitere rechtliche Möglichkeiten.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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