Selfmade Capital: Insolvenzwelle geht weiter
27.04.2015 / ID: 193740
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selfmade-Capital.html Die Insolvenzwelle bei Selfmade Capital geht weiter. Das Amtsgericht München hat die vorläufigen Insolvenzverfahren über sechs weitere Gesellschaften Mitte April eröffnet.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Malte Hartwieg hat für weitere Selfmade Capital Gesellschaften Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht München eröffnete jetzt die vorläufigen Insolvenzverfahren über
- Selfmade Capital Emirates III GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 3669/14),
- Selfmade Capital Emirates II GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 3668/14),
- Selfmade Capital Emirates I GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 3667/14),
- Selfmade Capital Emirates 5 GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 3671/14),
- Selfmade Capital Emirates 4 GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 3670/14),
- Selfmade Capital 6 GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 3672/14).
In den vergangenen Wochen und Monaten wurden auch schon Insolvenzanträge für zahlreiche weitere Selfmade Capital Firmen und Fondsgesellschaften gestellt. Das Emissionshaus Selfmade Capital gehört zum Firmenimperium des Malte Hartwieg ebenso wie das Emissionshaus New Capital Invest. Sowohl bei Selfmade Capital Fonds als auch Fonds von New Capital Invest ist es in den vergangenen Monaten zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen gegen Hartwieg wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug.
Die betroffenen Anleger müssen hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihres eingesetzten Geldes befürchten. Um sich gegen diese Verluste zu schützen, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann mögliche Ansprüche auf Schadensersatz prüfen und geltend machen.
Ansprüche auf Schadensersatz können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Vermittelt wurden die Fondsbeteiligungen u.a. durch dima24. Die Vertriebsplattform gehörte bis zu ihrem Verkauf vor einigen Monaten ebenfalls zum Hartwieg-Imperium. Auch über diese personelle Verknüpfung hätten die Anleger informiert werden müssen. In Betracht kommen auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung. Die Angaben in den Emissionsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben können zu Schadensersatzansprüchen führen.
Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, kann das weitere rechtliche Möglichkeiten eröffnen.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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