Compliance zur Abwehr von Schäden
28.04.2015 / ID: 193859
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Compliance.html Im eigenen Interesse sollten Vorstände genau definierte Verhaltensregeln erlassen. Die Regeltreue (Compliance) ist juristisch und medial ein wichtiges Thema.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Gehen Unternehmensvorstände zu großzügig mit Firmengeldern um, kann es schnell zu Ärger mit dem Aufsichtsrat oder Gesellschaftern kommen. Dabei muss es nicht beim Ärger bleiben - es können auch juristische Schwierigkeiten oder Schadensersatzansprüche drohen.
Um dies zu vermeiden, sollten sich Unternehmen ein möglichst detailliertes Compliance-System geben. Je genauer die Regeln definiert sind, umso geringer ist das Risiko, dass es später zu Streitigkeiten kommt. Diese Regeln gelten für alle Mitarbeiter des Unternehmens. Dabei können sie natürlich variieren und zwischen der Position im Unternehmen unterscheiden. Im Grunde genommen geht es um die Frage der Angemessenheit und der Transparenz, um die Vermischung von geschäftlichen und privaten Interessen zum Nachteil des Unternehmens zu vermeiden. Dabei ist Compliance nicht nur ein Thema für Großunternehmen, sondern auch für den Mittelstand.
Ein detailliertes Compliance-System dient der Einhaltung der vertraglichen Regelungen und gesetzlichen Vorschriften, damit es auch dem Unternehmen heraus nicht zu strafbaren Handlungen der Mitarbeiter kommt. Das betrifft auch den Vorstand oder die Geschäftsführung, die gleichzeitig auch für die Einrichtung eines funktionierenden Compliance-Systems verantwortlich sind. Ohne ein solches System können dem Unternehmen beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstehen und es kann zu Schadensersatzforderungen gegen den Betrieb und auch gegen seine Leitungsorgane kommen. Denn nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz sind die Unternehmen verpflichtet dafür zu sorgen, dass es aus dem Betrieb heraus nicht zu Gesetzesverstößen kommt.
Damit ein Compliance-System seine Aufgabe erfüllen kann, sollte es auch regelmäßig auf seine Wirksamkeit hin überprüft und ggfs. angepasst werden. Die Installation und inhaltliche Ausgestaltung eines Compliance-Systems kann eine große Herausforderung für die Unternehmen sein, da verschiedene Gesetze und Vorschriften dabei zu beachten sind. Im Wirtschaftsrecht kompetente Rechtsanwälte können bei der Einführung und der Kontrolle eines Compliance-Systems behilflich sein.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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