Steuerhinterziehung: Auch eine fehlgeschlagene Selbstanzeige war nicht umsonst
29.04.2015 / ID: 194000
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung erreichte 2014 einen Höchststand. Bei fehlerhaften Selbstanzeigen droht dennoch eine Verurteilung. Aber sie dürfte zumindest strafmildernd wirken.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit der strafbefreienden Selbstanzeige hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, trotz Steuerhinterziehung straffrei zu bleiben. Angesichts des steigenden Risikos der Entdeckung und der erhöhten Anforderungen an die Selbstanzeige seit diesem Jahr, haben 2014 viele Steuerhinterzieher zum Mittel der Selbstanzeige gegriffen. Eine Garantie, dass die Selbstanzeige vor einer Verurteilung schützt, gibt es allerdings nicht. Denn schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige fehlschlägt.
Im Jahr 2013 wurden rund 24.000 Selbstanzeigen eingereicht. Immerhin führte sie auch in etwa 18.000 Fällen zur Einstellung des Verfahrens. In den anderen Fällen schlug sie allerdings fehl. Sinnlos wird die Selbstanzeige dennoch nicht gewesen sein. Denn in den meisten Fällen dürfte sie sich zumindest strafmildernd ausgewirkt haben. Nach einer fehlgeschlagenen Selbstanzeige sollte das Hauptaugenmerk darauf gelegt werden, dass das Strafmaß möglichst gering ausfällt. Dazu können sich Betroffene an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden. Gemeinsam kann dann eine effektive Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Im Idealfall kann das Steuerstrafverfahren bei geringer Schuld immer noch eingestellt werden. Auch die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer Geldauflage ist möglich.
Gründe für eine fehlgeschlagene Selbstanzeige sind in der Regel, dass sie entweder zu spät, also erst nach Entdeckung der Tat, gestellt wurde oder sie war nicht vollständig. Um solche Fehler zu vermeiden, sollte eine Selbstanzeige nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Denn jeder Fall liegt anders und muss entsprechend bewertet werden. Daher ist es sicherer, von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte hinzuzuziehen. Sie können beurteilen, ob eine Selbstanzeige noch möglich ist oder bereits Sperrgründe vorliegen und wissen welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie vollständig ist und wirken kann.
Liegt der Hinterziehungsbetrag unter 25.000 Euro kann die Selbstanzeige für die komplette Straffreiheit sorgen. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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