UBS Euroinvest Immobilien seit zehn Monaten geschlossen - Schadensersatzansprüche der Anleger
05.05.2015 / ID: 194508
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/UBS-Euroinvest-Immobilien.html Seit Juli 2014 hat der offene Immobilienfonds UBS Euroinvest Immobilien die Anteilsrücknahme vorübergehend ausgesetzt. Ob der Fonds demnächst wieder öffnet, ist ungewiss.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Anleger des offenen Immobilienfonds UBS Euroinvest Immobilien fragen sich, wie es im Sommer mit ihrer Kapitalanlage weitergeht. Im Juli 2014 wurden sie in Kenntnis gesetzt, dass die Rücknahme der Anteilsscheine zum zweiten Mal nach 2008 ausgesetzt wird. Die Aussetzung der Anteilsrücknahme wurde zunächst auf bis zu zwölf Monate begrenzt. Ob nach Ablauf der Frist im Juli der Fonds wieder öffnet und Anteile wieder zurücknimmt, ist derzeit noch nicht bekannt.
Die Aussetzung der Anteilsrücknahme begründete das Fondsmanagement u.a. mit dem Rückgang der Verkehrswerte einiger Immobilien im Fondsbestand, der zu einer Rückgabe der Anteile geführt habe. Um die Liquidität des Fonds nicht weiter zu gefährden, sei die Rücknahme der Anteile zunächst vorübergehend für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten ausgesetzt worden. Aktuell ist der Anteilspreis des UBS Euroinvest Immobilien zum 30. April 2015 leicht von 10,08 auf 10,02 Euro gesunken, teilt das Fondsmanagement mit. Grund hierfür seien die Nachbewertungen der Liegenschaften "Ex Libris" in Paris, "Ilmet" und "Koszykowa" in Warschau sowie "Überseering 33/33a" in Hamburg.
Für die Anleger ist es bereits das zweite Mal, dass die Anteilsrücknahme ausgesetzt wurde. Sie müssen aber nicht die weitere Entwicklung abwarten, sondern können auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Ausschlaggebend für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Funktionsweise und Risiken eines offenen Immobilienfonds informiert werden müssen. Zudem hat der Bundesgerichtshof am 29. April 2014 entschieden, dass die vermittelnden Banken ungefragt über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds aufklären müssen, da dies ein stetes Liquiditätsrisiko für die Anleger sei. Wurde das Schließungsrisiko verschwiegen, haben sich die Banken schadensersatzpflichtig gemacht.
Ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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