Steuerhinterziehung: Selbstanzeige vor dem automatischen Informationsaustausch
05.05.2015 / ID: 194514
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung ist auch 2015 weiterhin hoch. Vor dem Hintergrund des automatischen Informationsaustausches ab 2017 könnte das auch weiter so bleiben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Knapp 40.000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung sind im vergangenen Jahr bei den zuständigen Finanzämtern eingegangen. Nachdem die Anforderungen an die Selbstanzeige zum Jahresbeginn erhöht wurden, wurde mit einem Rückgang der Selbstanzeigen gerechnet. Die Zahl ist jedoch auch in diesem Jahr hoch geblieben.
Die Zahlen belegen, dass die Selbstanzeige für viele Steuerhinterzieher offenbar nach wie vor der ideale Weg ist, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu umgehen. Ähnlich wie die Fälle prominenter Steuersünder oder die Verschärfung der Selbstanzeige könnte auch der automatische Informationsaustausch ab 2017 zu einem erneuten Anstieg bei den Selbstanzeigen führen. Denn mit dem automatischen Informationsaustausch steigt auch die Gefahr der Entdeckung.
Trotz des steigenden Entdeckungsrisikos ist Hektik beim Verfassen einer Selbstanzeige ein schlechter Ratgeber. Denn die Selbstanzeige muss nicht nur vor der Entdeckung der Tat gestellt werden, sondern auch vollständig sein, damit sie wirken kann. Dafür muss sie alle steuerrelevanten Unterlagen der vergangenen zehn Jahre enthalten. Dabei können schnell Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige schlägt deshalb fehl. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden, sondern im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte hinzugezogen werden. Sie sind in der Lage, jeden Fall individuell zu beurteilen und die Selbstanzeige so zu verfassen, dass sie wirkt und es nicht zu einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kommt.
Für komplette Straffreiheit kann aber auch eine korrekte Selbstanzeige nur dann sorgen, wenn der Hinterziehungsbetrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden vom Fiskus Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Diese Strafzuschläge müssen gemeinsam mit den Steuerschulden und den fälligen Zinsen innerhalb einer Frist gezahlt werden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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