Pressemitteilung von Michael Rainer

Infinus: Prozessbeginn rückt näher


11.05.2015 / ID: 194969
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/INFINUS.html Der Strafprozess gegen zehn Beschuldigte im Infinus-Skandal könnte noch in diesem Jahr beginnen. Derzeit bereitet die Staatsanwaltschaft Dresden aber noch die Anklageschrift vor.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Etliche geschädigte Infinus-Anleger werden schon darauf warten, dass der Strafprozess gegen die Beschuldigten im Infinus-Skandal eröffnet wird. Das Warten könnte noch in diesem Jahr ein Ende haben. Das hat der Dresdner Oberstaatsanwalt gegenüber "Fonds professionell" angekündigt. Derzeit sei die Staatsanwaltschaft aber noch damit beschäftigt, die Anklage vorzubereiten.

Im November 2013 wurde einer der größten mutmaßlichen Anlegerskandale aufgedeckt. Rund 40.000 Anleger sollen durch die Infinus-Gruppe und ihre Muttergesellschaft Future Business KG aA mit Hilfe eines gigantischen Schneeballsystems geschädigt worden sein. Seitdem sitzen fünf Beschuldigte in Untersuchungshaft, die Anklage wird sich insgesamt voraussichtlich gegen zehn Verantwortliche aus dem Infinus-Umfeld richten.

Der Infinus-Skandal sorgte in der Folge für eine Reihe insolventer Firmen und geschädigte Anleger, die in den jeweiligen Insolvenzverfahren auf eine möglichst hohe Insolvenzquote hoffen müssen. Allerdings wird wohl kaum ausreichend Insolvenzmasse zur Verfügung stehen, um alle Forderungen bedienen zu können. Daher sollten die geschädigten Anleger auch nicht die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen von Zivilprozessen aus den Augen verlieren. Dieses kann parallel zum Strafprozess und den Insolvenzverfahren geschehen. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

Die Ansprüche auf Schadensersatz können sich in erster Linie gegen die Prospektverantwortlichen richten. Denn die Emissionsprospekte der verschiedenen Produkte der Infinus-Gruppe hätten vollständig und wahrheitsgemäß sein müssen. Durch die Prospektangaben muss der Anleger in die Lage versetzt wird, sich ein möglichst genaues Bild von der Geldanlage, von ihren Chancen aber auch von ihren Risiken machen zu können. Unvollständige, falsche oder auch nur irreführende Angaben können dieses Bild verzerren und der Anleger trifft seine Entscheidung dann praktisch unter falschen Voraussetzungen. Dann kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, können sich noch weitere rechtliche Möglichkeiten ergeben.

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