Geistiges Eigentum vor Nachahmern schützen
12.05.2015 / ID: 195093
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Gewerblicher-Rechtsschutz.html Es reicht nicht, nur kreativer und schneller zu sein als der Mitbewerber: Das geistige Eigentum und die Marke muss auch entsprechend geschützt werden, damit es nicht nachgeahmt oder übernommen wird.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Immer häufiger macht das Schlagwort der Produktpiraterie die Runde. Gemeint ist, dass Plagiate oder Fälschungen zu meist günstigeren Preise auf den Markt gebracht werden. Häufig haben diese nachgeahmten Produkte aber auch eine minderwertige Qualität. Das führt für die Firmen, die die Originale herstellen, zu zwei Problemen. Sie erleiden einen finanziellen Schaden und bei minderwertigen Plagiaten darüber hinaus auch noch einen Imageschaden, der sich mittelfristig auch noch finanziell niederschlagen kann.
Plagiate, Nachahmungen und Fälschungen sind zwar keine Erfindungen der Neuzeit, dennoch ist es in einer zunehmend digitalisierten Welt schwieriger geworden, das geistige Eigentum vor Nachahmern und Produktpiraten zu schützen. Und das Internet hat ganz neue Absatzwege eröffnet.
Umso wichtiger ist es auf der anderen Seite geworden, die eigenen Produkte, Marken und Ideen effizient zu schützen. Dazu müssen alle Aspekte des gewerblichen Rechtsschutzes beachtet werden, u.a. das Urheberrecht, das Markenrecht, das Patentrecht und das Wettbewerbsrecht. Im gewerblichen Rechtsschutz kompetente Rechtsanwälte können in diesen Fragen beraten und für bestmöglichen Schutz sorgen.
Dennoch werden Nachahmer und Produktpiraten auch weiterhin versuchen, Urheber- oder Markenrechte zu verletzen. In diesen Fällen muss effizient gegen diese Verstöße vorgegangen werden. Dies kann zunächst durch Abmahnungen und Unterlassungserklärungen geschehen. Die Rechte können aber auch gerichtlich durchgesetzt werden. Natürlich können Marken und Patente auch zuvor in die entsprechenden Register eingetragen werden.
Gleichzeitig muss auch darauf geachtet werden, dass nicht gegen die Rechte anderer verstoßen wird. Daher sollte schon im Vorfeld geprüft werden, ob die eigenen Ideen und Produkte nicht möglicherweise gegen bereits bestehende Marken- oder Urheberrechte verstoßen. Auch in diesen Fällen ist eine kompetente juristische Beratung hilfreich.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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