Atlantic MS Clara Schulte: Containerschiff offenbar verkauft
15.05.2015 / ID: 195370
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Atlantic.html Das Containerschiff MS Clara Schulte aus dem gleichnamigen Atlantic Schiffsfonds wurde offenbar verkauft. Die Fondsgesellschaft wird nun voraussichtlich liquidiert.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Atlantic Schiffsfonds MS Clara Schulte befand sich seit längerer Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Erst Ende vergangenen Jahres waren die Anleger aufgefordert worden, frisches Kapital zu investieren, um die Insolvenz des Schiffsfonds zu vermeiden. Offenbar kam nicht genug Kapital zusammen und das Containerschiff MS Clara Schulte wurde jetzt verkauft, wie "Fonds professionell online" berichtet.
Demnach reicht der Verkaufserlös allerdings nicht aus, um alle Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft zu decken. Dennoch werde die Liquidation der Gesellschaft ohne Insolvenz angestrebt. Dies soll u.a. durch Forderungsverzichte der Gläubiger ermöglicht werden.
Für die Anleger war die Beteiligung an dem 2006 aufgelegten Schiffsfonds Atlantic MS Clara Schulte alles andere als eine Erfolgsgeschichte. Auf Ausschüttungen mussten sie schon seit geraumer Zeit verzichten. Sollte der Insolvenzfall doch noch eintreten, droht ihnen der Totalverlust ihres investierten Kapitals. Das scheint immerhin vermieden werden zu können. Dennoch müssen die Anleger diese Entwicklung nicht klaglos hinnehmen. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen kann.
Der Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn Schiffsfonds sind nicht die sicheren und renditestarken Kapitalanlagen als die sie im Beratungsgespräch häufig beworben wurden. Vielmehr haben die Anleger mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen erworben. Diese bieten eben nicht nur Aussicht auf Rendite, sondern bergen auch Risiken. Insbesondere besteht auch das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Geldes. Daher hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch über die Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist dies häufig nicht geschehen. Trotz des Totalverlust-Risikos wurden Schiffsfonds auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. Bei so einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
Das gilt auch wenn die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen verschwiegen haben. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offen gelegt werden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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