Steuerhinterziehung: Verhandlungsstrategie nach unwirksamer Selbstanzeige
19.05.2015 / ID: 195585
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Im vergangenen Jahr erreichte die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung ein Rekordniveau. Auch in diesem Jahr ist sie noch überraschend hoch. Aber eine Selbstanzeige kann auch fehlschlagen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Steuerhinterziehung ist längst kein Kavaliersdelikt mehr und die Steueroasen werden nach und nach durch die verstärkte Zusammenarbeit der Staaten untereinander ausgetrocknet. Für Steuerhinterzieher bedeutet dies, dass die Gefahr entdeckt und wegen Steuerhinterziehung verurteilt zu werden, weiter steigt. Das erklärt die hohe Zahl der Selbstanzeigen. Denn die Selbstanzeige kann der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit sein.
Allerdings bedeutet eine Selbstanzeige nicht automatisch, dass eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch ist. Denn die Selbstanzeige kann ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie alle Anforderungen erfüllt. Wurde sie zu spät, also nach Entdeckung der Tat gestellt, ist sie unvollständig oder weist andere Fehler auf, kann sie nicht wirken und schlägt fehl. Dann droht nach wie vor eine Verurteilung.
Dennoch war auch eine fehlgeschlagene Selbstanzeige nicht völlig umsonst. Ähnlich wie ein Geständnis kann sie strafmildernd wirken. Angesicht von hohen Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren ein nicht zu unterschätzender Faktor. Damit das Strafmaß möglichst milde ausfällt, muss die fehlerhafte Selbstanzeige nachgebessert werden und eine effiziente Verteidigungsstrategie festgelegt werden. Wichtig kann es sein, das Gericht von der ehrlichen Reue zu überzeugen. Für eine effiziente Verteidigung können sich die Steuersünder an einen im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.
Wurde noch keine Selbstanzeige gestellt, sollte dies nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare geschehen. Um Fehler, die zu einer Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen, zu vermeiden, sollten von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und wissen, welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirken kann.
Übersteigt der Hinterziehungsbetrag nicht die Grenze von 25.000 Euro kann die Selbstanzeige absolut straffrei wirken. Bei höheren Hinterziehungssummen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben, die dann gemeinsam mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen beglichen werden müssen.
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
07.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?
07.04.2026 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Haustiere: viel Liebe, viel Verantwortung - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Haustiere: viel Liebe, viel Verantwortung - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
04.04.2026 | KSR Rechtsanwaltskanzlei
Die Deutsche Finance Group (DFG) in der Krise - geschlossener Publikumsfonds
Die Deutsche Finance Group (DFG) in der Krise - geschlossener Publikumsfonds
03.04.2026 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Praxisnaher Leitfaden zur Scheidung in Österreich
Praxisnaher Leitfaden zur Scheidung in Österreich
02.04.2026 | Caroline Dostal - SoulMeditaion
Die Speaker-Welt trifft sich in Deutschland
Die Speaker-Welt trifft sich in Deutschland

