Kündigung wegen Vermietung an Touristen (über airbnb)
28.05.2015 / ID: 196393
Politik, Recht & Gesellschaft
Ausgangslage:
Das Internet macht es vielen Mietern einfach, ihre Mietwohnung an Touristen "weiterzuvermieten".
Fall:
Der Beklagte (Mieter) vermietete seine Wohnung über eine Internetplattform an Touristen. Nachdem der Vermieter ihn erstmals abgemahnt hatte und ihn dazu aufgefordert hatte, die Wohnung nicht mehr im Internet anzubieten, trotzte der Mieter der Warnung und bot weiterhin seine Wohnung als Ferienwohnung an. Der Kläger (Vermieter) kündigte daraufhin die Wohnung und klagte auf Räumung (LG Berlin, Beschluss vom 03. Februar 2015 - 67 T 29/15).
Urteil:
Das Landgericht Berlin entschied nun, dass der Mieter die Wohnung räumen müsse: Der Mieter hat die Rechte der Vermieterin dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass sie die Mietsache an Touristen vermietet und trotz erfolgter Abmahnung der Vermieterin weiterhin über "airbnb" angeboten hat, ohne zuvor eine Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung einzuholen: "Die entgeltliche Überlassung vermieteten Wohnraums an Touristen oder das öffentliche Angebot dazu ist vorbehaltlich einer - hier nicht erteilten - Erlaubnis des Vermieters vertragswidrig" (LG Berlin, Beschluss vom 03. Februar 2015 - 67 T 29/15 -, Rn. 7, juris).
Tipp für Vermieter:
Stellen Sie fest, dass einer Ihrer Mieter die Wohnung an Touristen vermietet, ohne dass Sie dem zugestimmt haben, mahnen Sie ihn zunächst ab, mit der Aufforderung das Anbieten der Wohnung als Ferienwohnung zu unterlassen. Tut er das nicht und Sie finden die Wohnung wiederum auf einer der einschlägigen Internetplattformen als Ferienwohnung angeboten, so kommt eine Kündigung in Betracht. Kündigen Sie immer fristlos, hilfsweise ordentlich.
Tipp für Mieter:
Wenn Sie Ihre Wohnung beispielsweise über Ihren eigenen Urlaub als Ferienwohnung vermieten möchten, benötigen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters. Stimmt er nicht zu und inserieren Sie trotzdem, riskieren Sie eine Abmahnung und im wiederholten Falle eben eine Kündigung. Vorsicht: Gerade in den touristisch interessanten Lagen, warten viele Vermieter nur auf eine solche Gelegenheit, den günstig wohnenden Mieter loszuwerden und teurer vermieten zu können.
8.5.2015
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: http://www.fernsehanwalt.com
Kündigung Vermietung Touristen airbnb Internet Mieter Vermieter Wohnung Fachanwalt Mietrecht Berlin Essen
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
07.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?
07.04.2026 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Haustiere: viel Liebe, viel Verantwortung - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Haustiere: viel Liebe, viel Verantwortung - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
04.04.2026 | KSR Rechtsanwaltskanzlei
Die Deutsche Finance Group (DFG) in der Krise - geschlossener Publikumsfonds
Die Deutsche Finance Group (DFG) in der Krise - geschlossener Publikumsfonds
03.04.2026 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Praxisnaher Leitfaden zur Scheidung in Österreich
Praxisnaher Leitfaden zur Scheidung in Österreich
02.04.2026 | Caroline Dostal - SoulMeditaion
Die Speaker-Welt trifft sich in Deutschland
Die Speaker-Welt trifft sich in Deutschland

