Steuerhinterziehung: Steueroase Schweiz trocknet aus - Selbstanzeige
29.05.2015 / ID: 196499
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Durch die zahlreichen Amtshilfegesuchen ausländischer Steuerbehörden sah sich die Schweiz jetzt veranlasst, die Namen mutmaßlicher Steuersünder im Internet zu veröffentlichen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Lange Zeit war die Schweiz ein Paradies für Steuerhinterzieher. Doch die Steueroase trocknet weiter aus. Das zeigt zuletzt die Veröffentlichung der Namen mutmaßlicher Steuersünder im Internetportal des Schweizer Bundesblattes.
Die Veröffentlichung der Namen im Internet ist ein unkonventioneller und kontrovers diskutierter Schritt. Die Schweiz begründet die Maßnahme mit den zahlreichen Amtshilfegesuchen ausländischer Steuerbehörden. Sie sei gesetzlich verpflichtet, die betroffenen Personen über die Amtshilfegesuche zu informieren, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zu den Anfragen zu äußern und gegen mögliche Vorwürfe zur Wehr zu setzen. Dabei sei keineswegs gesagt, dass die Betroffenen auch Steuern hinterzogen hätten.
Für die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ist die Veröffentlichung der Namen im Internet keineswegs ein unüblicher Vorgang. Ein ESTV-Sprecher erklärte, dass schon seit 2010 Namen im Internet veröffentlicht werden, wenn es keine anderen Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme gebe, berichtet das Nachrichtenmagazin "Spiegel". Der Sprecher skizzierte den üblichen Weg der ESTV. Zunächst werde das Amtshilfegesuch an die Banken, Treuhänder und andere Kontaktpersonen weitergeleitet. Kann dennoch kein Kontakt zu den betroffenen Personen aufgenommen werden, erfolge die Veröffentlichung in Internet. Das heißt: In den Listen können auch die Namen von Personen auftauchen, die ihr Konto in der Schweiz schon vor einigen Jahren aufgelöst haben.
Rund 2800 Anfragen zu Steuersachen aus dem Ausland haben die Schweizer Behörden im vergangenen Jahr gezählt. Betroffene, die die Anfrage einfach ignorieren, können sich keineswegs sicher sein. Dann werde die Schweiz im Rahmen der gesetzlichen Regelungen weitere Amtshilfe leisten, so der ESTV-Sprecher. Das kann auch die Weitergaben an Informationen an die ausländischen Behörden bedeuten.
Für Steuerhinterzieher wird das Klima in der Schweiz zunehmend rauer. Wer sich vor einer Strafverfolgung schützen möchte, kann nach wie vor eine Selbstanzeige stellen. Das sollte aber nicht im Alleingang oder mit vorgefertigten Musterformularen, sondern nur mit der Hilfe von im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwälten und Steuerberatern geschehen.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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