Gesetzesentwurf zur Erbschaftsteuerreform
04.06.2015 / ID: 196965
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Unternehmensnachfolge.html Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat am 2. Juni einen Referentenentwurf zur Reform der Erbschaftssteuer vorgelegt. Firmenerben kommt der Entwurf in Teilen entgegen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Privilegierung von Firmenerben zumindest teilweise verfassungswidrig ist. Nachbesserungen bei der Erbschaftssteuer sind erforderlich. Bisher stießen die Reformpläne von Bundesfinanzminister Schäuble auf Kritik. Am 2. Juni legte er einen neuen Referentenentwurf vor. Dabei kommt er den Firmenerben zumindest in Teilen entgegen.
Es bleibt allerdings dabei, dass die Firmenerben ab einem Vermögen von 20 Millionen Euro je Erbfall durch eine Bedürfnisprüfung nachweisen müssen, dass die Erbschaftssteuer die Existenz des Unternehmens gefährden würde. Nach wie vor soll auch das Privatvermögen des Firmenerben zur Hälfte herangezogen werden können. Allerdings kann sich die Grenze auch von 20 auf 40 Millionen Euro erhöhen, wenn bereits durch den Gesellschaftsvertrag die freie Verfügbarkeit des Firmenvermögens stark eingeschränkt ist, beispielsweise die Höhe der Ausschüttungen begrenzt ist.
Firmenerben, die sich gegen die Einbeziehung des Privatvermögens wehren, können auch alternativ einen Verschonungsabschlag beantragen. Auch dadurch könnte die Steuerbelastung sinken. Ab einem Erbwert von 110 Millionen Euro liegt der Abschlag pauschal zwischen 25 und 40 Prozent.
Kleinere Unternehmen können nach wie vor von Steuerprivilegien profitieren, müssen aber auch Einschränkungen in Kauf nehmen. Können sie nachweisen, dass sie die Lohnsumme und damit im Prinzip die Arbeitsplätze über einen Zeitraum von fünf bzw. sieben Jahren konstant halten, können sie von Steuervergünstigungen zwischen 85 und 100 Prozent profitieren. Allerdings müssen künftig schon Betriebe ab vier Mitarbeitern den Erhalt der Arbeitsplätze nachweisen. Bisher war dies erst ab 20 Mitarbeitern notwendig.
Nach wie vor stoßen Schäubles Pläne auf Kritik. In ca. einem Jahr muss die Reform der Erbschaftssteuer verabschiedet sein. Familienbetriebe, bei denen demnächst die Unternehmensnachfolge zu klären ist, sollten dabei alle Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung nutzen. Dazu können sie sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden.
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Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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