Erbschaftssteuer bei vererbten Immobilien
10.06.2015 / ID: 197389
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Erbschaftssteuer.html Für geerbte Immobilien fällt Erbschaftssteuer an. Das kann ein Problem sein, wenn die Erben nicht über ausreichend liquide Mittel verfügen. Steuerliche Optimierungsmaßnahmen können genutzt werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auf Deutschland kommt in den nächsten Jahren eine Erbschaftswelle zu. In vielen Fällen werden auch Immobilien vererbt. Da es sich dabei um kein "flüssiges Vermögen" handelt, kann die fällige Erbschaftssteuer für die Erben zum Problem werden. Allerdings kann es für die Erben der Immobilien Steuererleichterungen geben. Es ist auch zwischen selbst genutztem und vermietetem Wohnraum zu unterscheiden.
Wird die Immobilie von den Erben selbst genutzt, fällt unter Umständen keine Erbschaftssteuer an. Der Gesetzgeber hat für diese Fälle bewusst hohe Freibeträge gesetzt. Für Ehepartner liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro. Voraussetzung für diese steuerliche Erleichterung ist allerdings, dass die Immobilie von den Erben weiter mindestens zehn selbst bewohnt wird oder die Nutzung durch den Erben aus zwingenden Gründen nicht möglich ist. So ein Grund kann z.B. der Umzug in ein Pflegeheim sein. Erben allerdings entferntere Verwandte die Immobilie, fällt zumeist auch Erbschaftssteuer an. Hier liegen die Freibeträge in der Regel nur bei 20.000 Euro.
Wird die Immobilie vom Erben nicht selbst genutzt, fällt Erbschaftssteuer an. Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer ist der Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers. Bei zu Wohnzwecken vermieteten Immobilien werden nur 90 Prozent des Verkehrswerts für die Berechnung der Erbschaftssteuer angesetzt. Dennoch kann die Erbschaftssteuer für die Erben in diesen Fällen zur Belastung werden. Darum ist es möglich, die Stundung der Erbschaftssteuer für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren zu beantragen.
Um den Nachlass steuerlich zu optimieren, sollten frühzeitig entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Möglicherweise führen im Testament verfügte Maßnahmen zu einer unnötig hohen steuerlichen Belastung. Dann sollten die Testamente in dieser Hinsicht aktualisiert werden. Auch eine Schenkung zu Lebzeiten kann u.U. Steuervorteile bringen. Im Steuerrecht und Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte können in diesen Fragen beraten.
http://www.grprainer.com/Erbschaftssteuer.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.03.2026 | Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
BITMi unterstützt "28 for all"
BITMi unterstützt "28 for all"
17.03.2026 | Deutschland Zion Gemeinde e.V.
42-jähriges Jubiläum von Shincheonji
42-jähriges Jubiläum von Shincheonji
16.03.2026 | Die Menschenleserin aus Franken
Schwierig sind immer die Anderen?
Schwierig sind immer die Anderen?
16.03.2026 | ARAG SE
Fake News erkennen: Wie Nutzer Nachrichten prüfen können
Fake News erkennen: Wie Nutzer Nachrichten prüfen können
16.03.2026 | MoveVision GmbH
Fall Seddin: Neue Entwicklungen - Aufhebung des Kontakt- und Näherungsverbots am 04.03.2026
Fall Seddin: Neue Entwicklungen - Aufhebung des Kontakt- und Näherungsverbots am 04.03.2026

