Pressemitteilung von Michael Rainer

Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG: Anleger können auf Schadensersatz hoffen


11.06.2015 / ID: 197515
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/Deutsche-SK-Sachwerte-und-Deutsche-SK-Sachwerte-Nr-2.html Anleger des Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG können sich Hoffnung auf Schadensersatz machen. Das Fondskonzept war offenbar niemals tragfähig und hätte nicht angeboten werden dürfen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Anleger des Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG können sich weiter Hoffnung auf Schadensersatz machen. Dazu können auch die Anlagevermittler in Anspruch genommen werden. Verschiedene Gerichte haben in der Zwischenzeit festgestellt, dass das Fondskonzept wirtschaftlich nicht plausibel und undurchsichtig gewesen sei. Folglich hätte die Beteiligung an diesem Fonds überhaupt nicht vermittelt werden dürfen.

Das hätten auch die Anlagevermittler erkennen müssen. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (III ZR 62/99) sind sie dazu verpflichtet, ein Anlagekonzept auf seine Schlüssigkeit hin zu prüfen. Denn letztlich versetze sie diese Prüfung überhaupt erst in die Lage, unerfahrene Anleger sachkundig zu beraten. Der Anleger dürfe auf die besondere Kenntnis des Vermittlers vertrauen. Insofern hätte den Vermittlern des Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG nach einer Prüfung auch auffallen müssen, dass das Konzept in sich nicht schlüssig war. Daher können auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend gemacht werden. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.

Gegen die Hauptbeschuldigten im S&K-Skandal wurde Anfang des Jahres bereits Anklage erhoben. Ihnen wird schwerer bandenmäßiger Betrug und Untreue vorgeworfen. Mit einem ausgeklügelten Schneeballsystem sollen Anleger um ihr Geld gebracht worden sein. Der Schaden soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. bei rund 240 Millionen Euro liegen. Etliche Emissionshäuser und Fondsgesellschaften mussten in der Folge Insolvenz anmelden. Auch wenn bei den Ermittlungen im S&K-Skandal Vermögenswerte sichergestellt wurden, werden diese wahrscheinlich nicht ausreichen, um alle Forderungen zu befriedigen. Anleger müssen weiterhin hohe finanzielle Verluste befürchten. Daher sollten sie Schadensersatzansprüche geltend machen, ehe diese verjähren.

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