Durchsuchungen bei der Deutschen Bank - Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
11.06.2015 / ID: 197516
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Büros der Deutschen Bank wurden am 9. Juni durchsucht. Nach Medienberichten geht es um Steuerbetrug mit sog. Cum-Ex-Geschäften. Die Ermittlungen richten sich gegen Kunden und nicht gegen die Bank.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie Medien berichten, wurde die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt wegen des Verdachts auf Steuerbetrug durch sog. Cum-Ex-Geschäfte durchsucht. Dabei richten sich die Ermittlungen nicht gegen das Geldhaus, sondern gegen Kunden. Diese sollen mit Cum-Ex-Geschäften den Fiskus betrogen haben. Dabei wechseln Aktien in kurzer Zeit mehrfach den Besitzer. In der Folge werden mehrfach Bescheinigungen über eigentlich nicht gezahlte Kapitalertragssteuern ausgestellt und werden dann beim Fiskus geltend gemacht. Der Staat soll durch diese Geschäfte enorme Summen verloren haben, ehe die Gesetzeslücke 2012 geschlossen wurde.
Diesmal sollen nach Medienberichten mehrere Personen im Zentrum der Ermittlungen von Kriminalpolizei und Steuerfahndern stehen. Sie stehen im Verdacht der mittäterschaftlichen Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen.
Es ist nicht das erste Mal, dass ein renommiertes Bankhaus Besuch von Fahndern erhält. Für diejenigen, die auf Konten im In- und Ausland nach wie vor versuchen, unversteuertes Schwarzgeld vor dem Fiskus zu verbergen aber ein weiterer Warnschuss. Der Kampf gegen Steuerhinterziehung wird national und international forciert. Auf überführte Steuersünder können hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen zukommen. Allerdings kann eine Selbstanzeige nach wie vor den Weg in die Steuerehrlichkeit ebnen. Bei einer erfolgreichen Selbstanzeige droht keine Verurteilung. Voraussetzung ist allerdings, dass die Selbstanzeige vor der Entdeckung der Tat gestellt wird, vollständig und fehlerfrei ist.
Diese komplexen Anforderungen sind von einem Laien kaum zu erfüllen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Mustererklärungen verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen, ist groß. Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie auch ihre Wirkung entfalten kann.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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