Unwirksamkeit der Betriebsratswahl bei unzulässiger Beeinflussung
11.06.2015 / ID: 197543
Politik, Recht & Gesellschaft
In dem Verfahren geht es um die Frage einer unzulässigen Einflussnahme des Arbeitgebers auf eine Betriebsratswahl. Folgendes hatte sich nach den Ausführungen des Landgerichts Düsseldorf in einer Pressemitteilung ereignet: Der Kandidat einer Liste hatte über Facebook die Arbeitskollegen einer anderen Liste diffamiert. Daraufhin folgte die Strafanzeige durch den Listenführer der anderen Liste wegen Beleidigung, der zudem auch die Personalabteilung des Arbeitgebers in Kenntnis setzte. Er fügte den Screenshot eines älteren Posts des Industriemeisters bei, der einen eindeutig fremdenfeindlichen Inhalt hatte.
Im Auftrag des Arbeitgebers führten daraufhin die Teamleiter auch mit weiteren Wahlbewerbern, die sich auf der Liste befanden, Personalgespräche, worauf sich noch am selben Tag zwölf der Kandidaten entschieden, nicht weiter auf dieser Liste zu kandidieren. Auch der Beleidiger zog seine Kandidatur zurück. Die Teamleiter hatten in den Einzelgesprächen den Eindruck vermittelt, dass es aus Rücksicht auf den Arbeitsplatz besser wäre, von einer Kandidatur auf der fraglichen Liste abzusehen.
Die somit stark reduzierte Liste hatte in der Folge dann wenig überraschend das Nachsehen. Einige Wahlbewerber dieser Liste fochten die Betriebsratswahl daraufhin an. Dieser Antrag hatte vor dem Arbeitsgericht Erfolg. Auch das Landesarbeitsgericht schloss sich dieser Auffassung an.
Nach § 20 Abs. 2 BetrVG darf die Wahl des Betriebsrats nicht durch Androhung oder Zufügung von Nachteilen beeinflusst werden. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in der Pressemitteilung: "Die Äußerungen des Industriemeisters wären zwar ein legitimer Anlass gewesen, diese im Wahlkampf zu thematisieren. Die Grenze zur unzulässigen Wahlbeeinflussung sei aber überschritten, wenn aus diesem Anlass weiteren Bewerbern der Liste aus deren nachvollziehbarer Sicht wegen der Listenkandidatur arbeitsrechtliche Maßnahmen in Aussicht gestellt worden seien."
Der Betriebsrat hat in Ansehung dieser vorläufigen Rechtsauffassung des Gerichts angekündigt zurückzutreten, um Neuwahlen zu ermöglichen.
Quelle:
Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, 10 TaBV 65/14
Arbeitsgericht Duisburg, Beschluss vom 11.09.2014 - 1 BV 16/14
Fachanwaltstipp Arbeitgeber:
Wenn einzelne Wahlbewerber derartige Taten begehen, sind möglicherweise Sanktionen gegen diese zulässig, eventuell sogar geboten. Diese sollten sich allerdings auf die Täter beschränken. Die alleinige Nachbarschaft auf einer Liste zur Betriebsratswahl kann nicht quasi für eine Sippenhaft herangezogen werden. Die hierdurch benachteiligten Arbeitnehmer können dann, wie der Fall zeigt, die ganze Betriebsratswahl zunichtemachen.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer/Betriebsrat:
Soweit es sich nicht um besonders schwerwiegende Eingriffe des Arbeitgebers handelt, die zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führen, muss diese rechtzeitig angefochten werden.
Berlin, den 4.6.2015
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: http://www.fernsehanwalt.com
Betriebsratswahl Beeinflussung unwirksam Arbeitgeber Liste Beleidigung Fachanwalt Arbeitsrecht Berlin Essen
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie
17.12.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...

