CSA Verwaltungs GmbH insolvent - Forderungen bis 26. Juni anmelden
12.06.2015 / ID: 197667
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Über die CSA Verwaltungs GmbH wurde am Amtsgericht Würzburg am 1. Juni das Insolvenzverfahren eröffnet. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 26. Juni 2015 anmelden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die CSA Verwaltungs GmbH hatte bereits am 10. Februar 2015 Insolvenzantrag gestellt. Nun hat das AG Würzburg das Insolvenzverfahren eröffnet. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 26. Juni beim Insolvenzverwalter anmelden.
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens könnte der Auftakt für eine Reihe von Insolvenzverfahren sein. Denn die Capital Sachwert Alliance gehörte zu den Tochtergesellschaften der Deltoton GmbH (ehemals Frankonia AG). Gegen die Deltoton GmbH wird wegen des Verdachts auf Anlagebetrug ermittelt. Inzwischen befindet sich auch die Deltoton GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren.
Die CSA Verwaltungs GmbH legte die CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 auf. Auch für die Fondsgesellschaften wurde bereits im Februar Antrag auf Insolvenz gestellt. Bislang ist über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht entschieden worden. Anleger müssen aber mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust der Einlage rechnen. Für die Anleger, die ihre Einlage in Raten einzahlen, könnte es noch schlimmer kommen. Sie müssen die Raten eventuell noch weiter einzahlen obwohl sie keine Hoffnung mehr auf Auszahlungen haben können.
Allerdings haben die Anleger auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Schadensersatzansprüche können durch eine fehlerhafte Anlageberatung oder aber auch durch sog. Haustürgeschäfte entstanden sein. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Blieb diese Aufklärung aus, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Ratenzahler könnten so aus ihrer wertlosen Beteiligung aussteigen.
Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, können noch weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden, damit die Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben.
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