Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Goldene Brücke in die Steuerlegalität
15.06.2015 / ID: 197728
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Wer noch unversteuertes Schwarzgeld in ehemaligen Steueroasen versteckt, läuft Gefahr, entdeckt zu werden. Eine Selbstanzeige kann die Rückkehr in die Steuerlegalität bedeuten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ehemalige Steueroasen wie die Schweiz, Luxemburg oder Österreich wollen sich am automatischen Informationsaustausch beteiligen. Das bedeutet für Steuersünder, die in diesen Ländern unversteuertes Schwarzgeld deponiert haben, dass die Gefahr der Entdeckung weiter steigt. Bei Steuerhinterziehung drohen hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.
Mit einer Selbstanzeige kann eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung umgangen werden. Die Anforderungen an die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wurden zwar zum Jahresbeginn erhöht, abgeschafft wurde sie allerdings nicht. Daher ist die Selbstanzeige nach wie vor der alternativlose Weg, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Damit dies gelingt, muss die Selbstanzeige rechtzeitig vor Entdeckung der Tat gestellt werden und sie muss vollständig sein. Dazu muss sie alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten.
Für den Laien sind die komplexen Anforderungen an eine Selbstanzeige kaum zu erfüllen. Schon kleine Fehler führen aber dazu, dass die Selbstanzeige nicht wirken kann. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass die Selbstanzeige dann fehlschlägt, ist zu groß. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu beauftragen. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie auch wirken kann.
Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro kann die Selbstanzeige für komplette Straffreiheit sorgen. Bei höheren Beträgen werden vom Fiskus Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Diese Strafzuschläge müssen zusammen mit den Steuerschulden und den Zinsen gezahlt werden. So können zwar hohe Beträge, die an den Fiskus gezahlt werden müssen, entstehen. Dennoch ist die Selbstanzeige immer noch der deutlich günstigere Weg als eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung verbunden mit hohen Geldstrafen bzw. Freiheitsstrafen zu riskieren.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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