Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Komplexe Aufgabe mit vielen Fallstricken
16.06.2015 / ID: 197863
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Steuerhinterzieher müssen mehr denn je damit rechnen, dass ihre Tat entdeckt wird. Um sich vor einer Verurteilung zu schützen, können sie immer noch eine Selbstanzeige stellen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zeiten der Steueroasen in Europa dürften bald endgültig der Vergangenheit angehören. Ob die Schweiz, Österreich oder Luxemburg - alle Staaten signalisieren Kooperationsbereitschaft im grenzüberschreitenden Kampf gegen Steuerhinterziehung. Das Bankgeheimnis in der Schweiz ist schon fast Geschichte. Dadurch wird es schwieriger, unversteuertes Schwarzgeld weiter vor dem Fiskus zu verbergen. Die Gefahr der Entdeckung steigt kontinuierlich. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, drohen hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.
Um einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen, kann nach wie vor eine Selbstanzeige gestellt werden. Auch wenn die Zeit langsam drängt, sollte die Selbstanzeige dennoch nicht in Hektik, sondern mit Bedacht und größter Sorgfalt erstellt werden. Denn nur eine fehlerfreie Selbstanzeige kann vor einer weiteren Strafverfolgung schützen. Dazu muss sie u.a. sämtliche steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten.
Die fehlerfreie Selbstanzeige ist also eine sehr komplexe Aufgabe mit vielen Fallstricken. Darum sollte sie auch nicht auf eigene Faust oder mit der Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb nicht wirken kann, ist zu groß. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie auch wirken kann.
Bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro kann die Selbstanzeige für komplette Straffreiheit sorgen. Bei höheren Summen erhebt der Fiskus Strafzuschläge. Bei einem Hinterziehungsbetrag zwischen 25.000 und 100.000 Euro beträgt der Strafzuschlag zehn Prozent, bei einer Hinterziehungssumme von mehr als 100.000 Euro liegt der Strafzuschlag bei 15 Prozent und ab einer Steuerhinterziehung in Höhe von einer Million Euro wird ein Strafzuschlag von 20 Prozent erhoben. Die Strafzuschläge müssen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen innerhalb einer festgelegten Frist gezahlt werden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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