S&K Skandal: Ermittlungen gegen TÜV-Süd - Schadenersatzansprüche der Anleger
16.06.2015 / ID: 197925
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/SK-Gruppe.html Im S&K Skandal wird auch gegen Mitarbeiter des TÜV Süd wegen des Verdachts der Beihilfe ermittelt. Denn die S&K-Vermittler haben vermutlich auch mit einer TÜV-Bescheinigung geworben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im mutmaßlichen Skandal rund um die S&K-Gruppe sind nach Recherchen der NDR-Sendung "45 Min" auch Mitarbeiter des TÜV-Süd ins Visier der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. geraten. Gegen sie besteht der Verdacht der Beihilfe. Denn sie hätten die vom TÜV testierten Transaktionen nicht inhaltlich geprüft, sondern nur eine Aufstellung der Käufe und Verkäufe aufgenommen. Dafür soll der TÜV Süd aber 90.000 Euro erhalten haben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte der TÜV misstrauisch werden müssen. Schon die Höhe des Honorars hätte die Vermutung nahe gelegt, dass S&K mit der TÜV-Bescheinigung auch werben wolle, so die Staatanwaltschaft.
Bei Verbrauchern weckt eine TÜV-Bescheinigung in den meisten Fällen Vertrauen. Das Prüfunternehmen wird mit Seriosität in Verbindung gebracht. Das haben sich S&K-Vermittler dann vermutlich auch zu Nutze gemacht. Der TÜV hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Von dem mutmaßlich betrügerischen Verhalten der S&K-Gruppe sei nichts bekannt gewesen.
Die S&K-Gruppe hat mutmaßlich Anleger mit einem Schneeball-System betrogen. Der Schaden soll bei rund 240 Millionen Euro liegen. Gegen die Beschuldigten wurde Anfang des Jahres Anklage erhoben.
Betroffene Anleger haben nach wie vor die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ob sich diese auch gegen den TÜV richten können, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen. Zunächst gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
Doch unabhängig von möglichen Ansprüchen gegen den TÜV stehen die Chancen auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung nicht schlecht. Inzwischen liegen diverse Gerichtsurteile vor, die die Vermittler von Produkten rund um die S&K-Gruppe in der Haftung sehen. Vermittler sind verpflichtet, die Anlageprodukte einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. Zumindest bei dem Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG hätte den Vermittlern auffallen müssen, dass die Konzepte inhaltlich nicht schlüssig waren. Daher wurden die Vermittler zu Schadensersatz verurteilt, die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig.
Zur Überprüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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