Steuerhinterziehung: Korrekte Selbstanzeige schützt vor Verurteilung
19.06.2015 / ID: 198270
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung muss gründlich vorbereitet werden. Nur wenn sie vollständig und fehlerfrei ist, kann sie auch vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung schützen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit der Möglichkeit der Selbstanzeige hat der Gesetzgeber Steuerhiterziehern eine Brücke zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit gebaut. Allerdings muss die Selbstanzeige hohe Anforderungen erfüllen, damit sie auch wirken kann. Diese Anforderungen wurden zum Jahresbeginn noch erhöht. Wichtiger ist aber, dass die Möglichkeit der Selbstanzeige erhalten wurde.
Zwei wesentliche Bedingungen knüpfen sich an die Selbstanzeige. Sie muss vor der Entdeckung der Tat gestellt werden und sie muss vollständig sein. Auch wenn der grenzüberschreitende Kampf gegen Steuerhinterziehung forciert wird und dadurch die Gefahr der Entdeckung steigt, sollte eine Selbstanzeige nicht in aller Hektik erstellt werden. Denn dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie fehlerhaft und damit unwirksam ist, groß. Eine fehlerhafte Selbstanzeige kann nicht vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung schützen. Sie wirkt sich nur noch strafmildernd aus. Damit eine Selbstanzeige fehlerfrei ist, sollte sie immer gründlich vorbereitet und sehr sorgfältig verfasst werden.
Für den Laien sind diese komplexen Anforderungen allerdings kaum zu bewältigen. Wer dennoch eine Selbstanzeige im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst, muss damit rechnen, dass sie fehlerhaft ist und daher nicht wirken kann. Um das zu vermeiden, sollten bei einer Selbstanzeige unbedingt im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und dafür sorgen, dass sie Selbstanzeige alle nötigen Angaben und Unterlagen enthält.
Seit dem 1. Januar 2015 muss eine Selbstanzeige alle relevanten Steuerdaten der vergangenen zehn Jahre umfassen. Wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht übersteigt, kann die fehlerfreie Selbstanzeige für Straffreiheit sorgen. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent. Diese Zuschläge müssen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden. Erst wenn das geschehen ist, ist eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung abgewendet.
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
07.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?
07.04.2026 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Haustiere: viel Liebe, viel Verantwortung - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Haustiere: viel Liebe, viel Verantwortung - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
04.04.2026 | KSR Rechtsanwaltskanzlei
Die Deutsche Finance Group (DFG) in der Krise - geschlossener Publikumsfonds
Die Deutsche Finance Group (DFG) in der Krise - geschlossener Publikumsfonds
03.04.2026 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Praxisnaher Leitfaden zur Scheidung in Österreich
Praxisnaher Leitfaden zur Scheidung in Österreich
02.04.2026 | Caroline Dostal - SoulMeditaion
Die Speaker-Welt trifft sich in Deutschland
Die Speaker-Welt trifft sich in Deutschland

