Erbschaftssteuer: Alleinerbe muss geerbte Wohnung selbst nutzen
22.06.2015 / ID: 198354
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Erbrecht.html Nach einer Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts wird ein Erbe eines Wohnungsmiteigentumsanteils nicht von der Erbschaftssteuer verschont, wenn er die Wohnung nicht selbst nutzt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Damit der Erbe einer Immobilie von der Erbschaftssteuer befreit werden könne, sei es nötig, dass er die Wohnung nach dem Tod des Erblassers selbst nutze und die Wohnung der Mittelpunkt des familiären Lebens sei. Eine Befreiung von der Erbschaftssteuer sei selbst dann nicht möglich, wenn die Wohnung der eigenen Mutter unentgeltlich zur Nutzung überlassen werde. Das entschied das Hessische Finanzgericht am 24. März 2015 (Az.: 1 K 118/15).
In dem konkreten Fall hatte die Alleinerbin auf Befreiung von der Erbschaftssteuer geklagt. Nachdem ihr Vater verstorben war, wurde sie zur Alleinerbin, da ihre testamentarisch als Erbin eingesetzte Mutter das Erbe ausgeschlagen hatte. Zum Nachlass gehörte auch eine Wohnung, die von der Mutter weiter unentgeltlich genutzt wurde. Die Tochter machte in ihrer Erbschaftssteuererklärung für den hälftigen Miteigentumsanteil an der Wohnung eine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 Erbschaftssteuergesetz geltend. Dies begründete sie damit, dass die Wohnung weiter als Familienwohnheim durch ihre Mutter genutzt werde und diese dafür auch keine Miete zahlen müsse. Dies stelle eine Selbstnutzung der Wohnung dar.
Das zuständige Finanzamt erkannte die Selbstnutzung und damit die Befreiung von der Erbschaftssteuer nicht an. Auch das Hessische Finanzgericht wies die Klage ab. Selbst wenn die Klägerin nur die "Hälfte" der Wohnung geerbt habe, sei eine Befreiung von der Erbschaftssteuer nur dann möglich, wenn die Wohnung der Mittelpunkt des familiären Lebens der Erbin sei. Regelmäßige Besuche und Übernachtungen bei der Mutter oder der Verzicht auf Mieteinnahmen reichten dafür nicht aus, heißt es zur Begründung. Die Revision ist zugelassen.
Der Fall ist ein weiteres Beispiel dafür, dass der Nachlass sehr sorgfältig geregelt werden sollte und auch die Ausschlagung eines Erbes zur finanziellen Belastung für die nachfolgenden Erben sein kann. Im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte können in diesen Fragen beraten und dafür sorgen, dass der Nachlass, bis zu einer gewissen Summe, weitgehend von der Steuer verschont wird.
http://www.grprainer.com/Erbrecht.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie
17.12.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...

