Schiffsfonds: Krise hält weiter an - Möglichkeiten der Anleger
25.06.2015 / ID: 198686
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html Trotz kleiner Lichtblicke: Die Krise der Schifffahrt ist nicht vorbei. Überkapazitäten belasten die Märkte. Das trifft auch die Anleger vieler Schiffsfonds. Sie müssen weiter mit Verlusten rechnen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auch wenn es immer mal wieder einen Hoffnungsschimmer gibt, scheint die Krise in der Handelsschifffahrt noch nicht ausgestanden zu sein, berichtet das Handelsblatt am 22. Juni. Experten sehen demnach in fast allen wichtigen Sparten noch Überkapazitäten. Betroffen seien besonders Containerschiffe, Massengutfrachter und Rohöltanker. Grund seien Überkapazitäten, die in den Boom-Jahren aufgebaut wurden. Diese drücken nach wie vor auf die Charterraten.
Seit der Finanzkrise 2008 leidet die Handelsschifffahrt unter Überkapazitäten und sinkenden Charterraten. Dadurch gerieten auch etliche Schiffsfonds in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten. Viele Anleger bekamen dies bereits zu spüren. Die Ausschüttungen blieben hinter den prognostizierten Erwartungen zurück oder aus. Zahlreiche Schiffsfonds mussten bereits Insolvenz anmelden. Anleger erlitten dabei erhebliche finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust.
Allerdings sind die Anleger nicht schutzlos gestellt. Sie können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Der Schadensersatzanspruch ist in vielen Fällen durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden.
Häufig wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen als eine sichere und renditestarke Kapitalanlage angepriesen. Im Sinne einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger aber auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Das ist erfahrungsgemäß oft nicht geschehen. Die Risiken wurden gar nicht oder nur verharmlosend dargestellt. Tatsächlich kann den Anlegern aber der Totalverlust der Einlage drohen. Daher sind sie in der Regel auch nicht für den Aufbau einer Altersvorsorge geeignet. Dennoch wurden Schiffsfonds auch immer wieder an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt.
Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Dazu sind sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet. Wurden diese sog. Kick-Backs oder die Risiken verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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