Pressemitteilung von Michael Rainer

Illegale Preisabsprachen bei Lebensmitteln: Kartellamt verhängt hohe Bußgelder


25.06.2015 / ID: 198687
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/Wettbewerbsrecht.html Wegen illegaler Preisabsprachen verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 150 Millionen Euro gegen vier Lebensmittelhersteller und sieben Handelsketten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Bundeskartellamt war den illegalen Preisabsprachen 2010 auf die Spur gekommen, berichtet das Handelsblatt. Nach den Untersuchungen der Behörde wurden durch Preisabsprachen mit den Händlern Preiserhöhungen für bestimmte Produkte durchgesetzt. Nun verhängten die Wettbewerbshüter Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 150 Millionen Euro, die von den betroffenen Unternehmen bis auf eine Ausnahme dem Bericht zu Folge auch schon akzeptiert wurden.

Durch die Preisabsprachen werden Verbraucher belastet, die für die bestimmte Produkte dann tiefer in die Tasche greifen müssen. Steigen die Preise bei fast allen wichtigen Handelsketten, fehlt es dem Verbraucher zudem an Alternativen. Damit verstoßen die Hersteller und Händler gegen das Wettbewerbsrecht. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sollen einen fairen Wettbewerb gewährleisten und Mitbewerber ebenso wie Verbraucher vor unlauteren Methoden wie beispielsweise Preisabsprachen schützen. Zuwiderhandlungen können streng bestraft werden. Dabei muss es nicht bei hohen Bußgeldern bleiben. Auch Schadensersatzforderungen Dritter können auf die Unternehmen zukommen, ebenso wie Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder Unterlassungsklagen. Das kann für die betroffenen Unternehmen nicht nur extrem teuer werden, sondern auch viel Zeit kosten.

Um sich langwierige juristische Auseinandersetzungen, Bußgelder oder Schadensersatzforderungen zu ersparen, können sich Unternehmen von im Wettbewerbsrecht kompetenten Rechtsanwälten beraten lassen. Auf diese Weise lassen sich schon präventiv Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und langwierige Auseinandersetzungen ersparen.

Auf der anderen Seite muss ein Unternehmen auch reagieren, wenn es von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch andere Marktteilnehmer betroffen ist. Dann müssen die entsprechenden rechtlichen Schritte von der Abmahnung bis zu Schadensersatzansprüchen eingeleitet werden, um den Schaden von dem eigenen Unternehmen abzuwenden. Die Ansprüche lassen sich sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht durchsetzen.

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Hohenzollernring 21-23 50672 Köln

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