Pressemitteilung von Herr Dirk Dr Ciper

Aktueller Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht Aurich


30.06.2015 / ID: 199093
Politik, Recht & Gesellschaft

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage http://www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Aurich - vom 03. Juni 2015

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Fehlerhafte Versorgung einer geschlossenen Ulnaschaftfraktur, LG Aurich, Az.: 5 O 1038/06

Chronologie:

Die Beklagte war bereits mit Teil- und Grundurteil in 2012 zu einem Schmerzensgeld von 15.000,00 Euro verurteilt worden. Vorausgegangen war eine nicht sachgerechte Versorgung einer Ulnaschaftfraktur im Krankenhaus der Beklagten.

Verfahren:

In dem laufenden Verfahren ging es um die vom Kläger begehrten weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft. Im Wesentlichen ging es um den Erwerbsschaden als angestellter Bauingenieur. Im Ergebnis wurde nach umfangreicher Beweisaufnahme ein weiterer Gesamtschaden von 20.000,00 Euro festgestellt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Ist in einem Arzthaftungsprozess die Haftung der Beklagtenseite dem Grunde nach bestätigt, kann das Gericht den Leistungsantrag auf Schmerzensgeld ausurteilen. Über die materiellen Ansprüche für Vergangenheit und Zukunft muss dann noch verhandelt werden. Scheitern diese Verhandlungen, kommt es zu einem Folgeprozess, so wie hier, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr LLM fest.
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