Schutz einer Farbmarke
30.06.2015 / ID: 199152
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Markenrecht.html Farben haben Signalwirkung auf die Verbraucher. Unternehmen lassen daher ihren verwendeten Farbton schützen und als Farbmarle eintragen. Strittig ist, wie weit der Schutz einer Farbmarke reicht.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Farben wecken beim Verbraucher Assoziationen mit bestimmten Produkten. Sie sorgen für einen hohen Wiedererkennungswert. Daher streiten schon seit Jahren zwei Geldhäuser um die Verwendung eines bestimmten Rottons.
Ein Kreditinstitut hatte den Farbton im Jahr 2007 als Farbmarke eintragen lassen. Die andere Bank verwendet fast den gleichen Rotton und hat daher beim Bundespatentamt die Löschung der Farbmarke beantragt. Am 25.Juni 2015 musste sich auch der Bundesgerichtshof mit dem Streit der beiden Parteien auseinandersetzen. Dabei ging es um die Frage, ob der Rotton für Sponsoringaktivitäten genutzt werden dürfe. Also um die Frage, wie weit der Schutz einer Farbmarke einer Farbmarke reicht. Das Urteil des BGH wird erst im September erwartet. Bereits im Juli wird die Entscheidung des Bundespatentamtes erwartet.
Marken, auch Farbmarken, die geeignet sind, Produkte eines Unternehmens vom Mitbewerber abzugrenzen, sind schützenswert. Dazu muss allerdings nachgewiesen werden, dass der überwiegende Teil der Verbraucher mit einem Farbton auch ein bestimmtes Produkt eines Unternehmens assoziiert. Darüber hinaus gilt der Markenschutz dann auch nur für bestimmte Branchen oder Produktbereiche.
Für die Unternehmen ist der Markenschutz ein wichtiger Faktor, da über die Marke der Wiedererkennungswert für den Verbraucher geschaffen wird. Durch die Eintragung als Marke soll verhindert werden, dass andere Marktteilnehmer von dem Erfolg des Produkts partizipieren und sich dadurch als Konkurrent etablieren.
Kommt es zu Verletzungen des Markenrechts kann das betroffene Unternehmen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Ebenso gilt es natürlich auch, nicht die Markenrechte anderer Unternehmen zu verletzen. Besonders bei international agierenden Unternehmen kann dies u.U. schwierig sein, da auch die unterschiedliche nationale Rechtsprechung beachtet werden muss. Unternehmen können sich an im Markenrecht und Wettbewerbsrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.
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