Automatischer Informationsaustausch zwingt Steuerhinterzieher zum Handeln - Selbstanzeige
01.07.2015 / ID: 199236
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Im Jahr 2017 beginnen rund 50 Staaten mit dem automatischen Informationsaustausch von Bankdaten. Das könnte zu einem weiteren Anstieg der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung führen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nachdem klar war, dass die Regeln für die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung zum 1. Januar 2015 verschärft werden, ging im vergangenen Jahr eine Flut von Selbstanzeigen bei den zuständigen Finanzämtern ein. Knapp 40.000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung wurden im vergangenen Jahr gestellt. Auch in diesem Jahr ist die Zahl der Selbstanzeigen höher als es die Experten zuvor erwartet hatten.
Ähnlich wie die erhöhten Anforderungen an die Selbstanzeige könnte auch der automatische Informationsaustausch von Bankdaten ab 2017 zu einem weiteren Anstieg bei den Selbstanzeigen führen. Denn durch dieses Abkommen, das schon mehr als 50 Staaten unterzeichnet haben, steigt die Gefahr der Entdeckung der Steuerhinterziehung weiter an. Für Steuersünder wird die Luft dünner. Als Ausweg bleibt ihnen die Selbstanzeige. Eine fehlerfreie Selbstanzeige kann vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und damit vor hohen Geld- bzw. Freiheitsstrafen schützen.
Damit dies gelingt, muss die Selbstanzeige rechtzeitig, d.h. vor Entdeckung der Tat gestellt werden. Sie muss aber auch vollständig sein und die relevanten Steuerdaten der vergangenen zehn Jahre umfassen. Die komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige sind für den Laien kaum zu überschauen und noch weniger zu bewältigen. Wer versucht, eine Selbstanzeige im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare zu verfassen, läuft Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb nicht wirken kann. Als Konsequenz wirkt sich die Strafanzeige dann nur noch strafmildernd aus. Eine Verurteilung droht aber nach wie vor.
Damit es nicht so weit kommt, sollten von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und für eine fehlerfreie Selbstanzeige sorgen. Übersteigt die Hinterziehungssumme nicht die Grenze von 25.000 Euro, sorgt die wirksame Selbstanzeige für komplette Straffreiheit. Bei höheren Beträgen werden vom Fiskus Strafzuschläge erhoben.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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