Pressemitteilung von Herr Dirk Dr Ciper

Aktueller Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht Stuttgart


01.07.2015 / ID: 199290
Politik, Recht & Gesellschaft

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage http://www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Stuttgart - vom 08. Juni 2015

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Aufklärungspflichtverletzung bei Leistenhernie nach Lichtenstein, LG Stuttgart, Az.: 20 O 276/13

Chronologie:

Der Kläger begab sich in die Klinik der Beklagten zwecks Vornahme einer Leistenoperation. Postoperativ litt er vermehrt unter Schmerzen an der rechten Leiste, einer starken Schwellung sowie Vergrößerung des Hodens. Es wurde eine Revisionsoperation erforderlich. Seit dem Vorfall leidet der Kläger weiterhin an Schmerzen.

Verfahren:

Das Gericht hat die Sache mittels eines Sachverständigen eruieren lassen. Im Ergebnis stellte das Gericht fest, dass der Kläger über die Risiken der Operation nicht richtig aufgeklärt wurde. Die Parteien schlossen daraufhin einen Vergleich. Die Schadenposition liegt im deutlich fünfstelligen Bereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Das Besondere an der Lichtenstein-Operation ist der Einbringungsort eines Kunststoffnetzes zwischen innerem und äußerem Bauchmuskel. Diese Lage ermöglicht eine technisch einfachere Entfernung bei Abstoßung oder Entzündung, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist fest.
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