Pressemitteilung von Rainer Sebel

Abmahnung erhalten - Was ist zu tun?


Politik, Recht & Gesellschaft

Was ist unter einer Abmahnung zu verstehen?

Die Abnahmung ist de facto eine Mängelrüge, die sich aus dem Fehlverhalten einer der Vertragsparteien ergibt. Was viele Menschen nicht wissen, ist der Fakt, dass nicht nur der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen kann, sondern der Arbeitnehmer dieses Recht auch gegenüber seinem Arbeitgeber hat. Hier ist es allerdings immer ratsam, sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht (http://www.kanzlei-sebel.de/arbeitsrecht-berlin.htm) unterstützen zu lassen. Eine Abmahnung muss die genauen Gründe enthalten, die im Verhalten der anderen Vertragspartei gerügt werden. Sie darf erst dann erfolgen, wenn andere Maßnahmen zum Abstellen unverhältnismäßigen Verhaltens nicht gegriffen haben.

Besonderheiten der Abmahnung im Arbeitsrecht

Abmahnungen können grundsätzlich zu allen Arten von Verträgen ausgesprochen werden. Im Arbeitsrecht gilt der aus der allgemeinen Rechtssprechung abgeleitete Grundsatz, dass eine fristlose Kündigung beim Fachanwalt für Arbeitsrecht nur dann als angemessen gilt, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums zwei Abmahnungen ausgesprochen werden mussten. Damit gilt der Beweis als erbracht, dass das der Abmahnung zugrunde liegende Fehlverhalten nicht abgestellt worden ist. Grund für arbeitsrechtliche Abnahmungen gibt es viele. Die Palette reicht von regelmäßigen Verspätungen über das Überziehen von Pausen bis hin zum mangelnden Respekt vor Kollegen und Vorgesetzten.

Wann ist eine Abmahnung überflüssig?

Es gibt einige Gründe, bei denen vor der fristlosen Kündigung eines Arbeitsvertrags auf eine Abmahnung verzichtet werden kann. Der Gesetzgeber grenzt diese Gründe auf alle Vorfälle ein, durch die das Vertrauen der beiden Vertragsparteien zu einander nachhaltig gestört ist. Das leitet sich aus dem im Arbeitsrecht verankerten Recht zur außerordentlichen Kündigung bei der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses ab. Ein Beispiel für das Recht einer fristlosen Kündigung ohne vorangegangene Abmahnung wäre die Durchführung krimineller Handlungen einer Vertragspartei. Hier ist eine Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht grundsätzlich unverzichtbar.

Abmahnung immer ganz genau prüfen

Nicht jede arbeitsrechtliche Abmahnung ist berechtigt. Oftmals sprechen Arbeitgeber Abmahnungen aus, um die für eine ordentliche Kündigung zugesagten Entschädigungen zu sparen. Deshalb ist es wichtig, sich die in der Abmahnung angegeben Gründe mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht genau anzuschauen. Treffen sie nicht zu, wäre zuerst der Gang zur gewerkschaftlichen Vertretung im Unternehmen anzuraten. Kann das Problem dadurch nicht beseitigt werden, wäre der nächste Schritt die Prüfung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Allerdings sind einige Fristen zu beachten, wenn gegen eine unberechtigte Abmahnung zum Arbeitsvertrag geklagt werden soll.

http://www.kanzlei-sebel.de/
Kanzlei Sebel
Karl-Marx-Allee 106 10243 Berlin

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