Pressemitteilung von Herr Dirk Dr Ciper

Aktueller Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht Darmstadt


06.07.2015 / ID: 199620
Politik, Recht & Gesellschaft

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage http://www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Darmstadt - vom 18. Juni 2015

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Schädigung des Nervus accessorius anlässlich Nackenoperation, 40.000,00 Euro, LG Darmstadt, Az.: 19 O 270/14

Chronologie:

Der Kläger begab sich zwecks Entfernung einer Fettgeschwulst am hinteren Hals zur Behandlung in die Praxis der Beklagten. Dabei kam es zur Schädigung des Nervus accessorius, was in der Folge zu Schmerzen, Taubheitsgefühlen und Armhebeschwierigkeiten führte.

Verfahren:

Das Landgericht Darmstadt hat einen Gütetermin bestimmt. In der Verhandlung wies das Gericht die Beklagtenseite darauf hin, dass es dazu neige der Klägerseite Recht zu geben. Im Ergebnis regte das Gericht an, dass sich die Parteien gütlich einigen sollten. Danach schlossen diese einen Vergleich über 40.000,00 Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Zivilprozesse entscheiden sich oft danach, welche Partei beweispflichtig ist. Im Arzthaftungsprozess ist generell die Behandlerseite für die ordnungsgemäße Risikoaufklärung des Patienten beweispflichtig, stellt Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.
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