Aktuellster Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht Berlin
08.07.2015 / ID: 199865
Politik, Recht & Gesellschaft
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage http://www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Berlin - vom 29. Juni 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagene Makromastie mit Mamillen Teilnekrose, LG Berlin, Az.: 36 O 75/14
Chronologie:
Die Klägerin begab sich in 2012 zwecks Vornahme einer Makromastie (Brustverkleinerung) in die Klinik der Beklagten. Es sollte eine Mammareduktionsplastik nach Hall-Findlay mit gestieltem Brustwarzentransplantat beidseitig erfolgen. Postoperativ traten mehrere Komplikationen ein. So kam es u.a. zu Wundheilungsstörungen mit Teilnekrose, Schmerzbildung, Thrombose, Narbenbildung und Asymmetrie.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat ein plastisch-chirurgisches Fachgutachten eingeholt. Auf rund einhundert Seiten geht die involvierte Sachverständige von einiger Fehlerhaftigkeit aus, woraufhin das Gericht den Parteien zu einer gütlichen Einigung anriet. Diese haben sich sodann auf eine Abfindungssumme von 6.000,- Euro geeinigt. Der Streitwert beträgt 30.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Grundsätzlich holen Gerichte in Arzthaftungsprozessen fachmedizinische Gutachten ein. Diese variieren in der Länge oftmals erheblich voneinander. Es gibt Gutachter, die sich auf lediglich 5 - 6 Seiten beschränken. Hier hat das Gutachten von fast 100 Seiten eine Länge, die eher seltener erreicht wird. Mit der erzielten Abfindungssumme ist der entstandene Gesundheitsschaden angemessen reguliert, stellt der allein sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM fest.
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