Testierfähigkeit ist Voraussetzung für gültiges Testament
15.07.2015 / ID: 200351
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Testament.html Ein Testament ist nur dann gültig, wenn der Verfasser auch testierfähig war. Kommt es unter Erben zum Streit, wird ggfs. die Testierfähigkeit des Erblassers angezweifelt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit dem Testament kann der Erblasser seinen letzten Willen verfügen und seinen Nachlass regeln. Das kann zu Streit unter Erben führen, die sich unter Umständen um ihr Erbe gebracht fühlen. Dann wird häufig die Testierfähigkeit des Erblassers angezweifelt.
Per Definition setzt die Testierfähigkeit voraus, dass sich der Verfasser des Testaments ein klares Urteil darüber bilden kann, welche Tragweite seine Anordnungen haben, insbesondere welche Wirkungen sie auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen ausüben. Darüber hinaus muss der Testierende grundsätzlich frei von Einflüssen Dritter handeln können. Das bedeutet nicht, dass er nicht die Anregungen Dritter aufnehmen darf und diese kraft eigenen Entschlusses in seinem Testament aufnimmt. Die Testierfähigkeit muss vom Beginn der Testamentserrichtung bis zu deren Abschluss vorliegen.
Späteren Auseinandersetzungen bzgl. der Testierfähigkeit kann der Erblasser entgegen wirken, indem er zeitnah zum Testament ein Gutachten eines Facharztes einholt. Ein notariell beglaubigtes Testament reicht dazu in der Regel nicht aus.
Da in der Rechtsprechung von der Testierfähigkeit als Normalfall ausgegangen wird, ist die Anfechtung eines Testaments wegen Testierunfähigkeit relativ schwierig aber durchaus möglich. Dabei muss die Testierunfähigkeit nachgewiesen werden. Gründe für eine Testierunfähigkeit können u.a. verschiedene Demenzerkrankungen, Wahnvorstellungen oder Depressionen mit manischen Vorstellungen sein. Im Einzelfall müssen diese Erkrankungen aber nachgewiesen werden. Auf Grund der demografischen Entwicklung, der steigenden Lebenserwartung und auch der zunehmenden Demenzerkrankungen ist davon auszugehen, dass die Überprüfung der Testierfähigkeit künftig an Bedeutung gewinnen wird.
Abgesehen von der Testierfähigkeit muss ein Testament einige Voraussetzungen erfüllen, damit es gültig ist und der letzte Wille auch umgesetzt werden kann. Dazu gehören zwingend eine Überschrift, eine eigenhändige Unterschrift sowie Ort und Datum. Darüber hinaus sollten die Angaben im Testament eindeutig formuliert sein, so dass kein Interpretationsspielraum entsteht, der zu späteren Streitigkeiten unter den Erben führen kann.
Im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte können bei der Erstellung eines Testaments beraten.
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