Hansa Hamburg Shipping MS Ernest Hemingway: Anleger sollen über Zukunft des Fonds entscheiden
16.07.2015 / ID: 200458
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html Eigentlich war der Verkauf des Containerschiffs MS Ernest Hemingway schon beschlossene Sache. Nun gibt es offenbar die Kehrtwende. Die Anleger sollen über die Fortführung des Fonds entscheiden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im vergangenen Jahr haben die Anleger auf Drängen der finanzierenden Bank noch einen Verkaufsbeschluss für das Containerschiff MS Ernest Hemingway gefasst. Nun tritt bei dem von Hansa Hamburg Shipping Ende 2005 aufgelegten Schiffsfonds (Beteiligungsangebot 30) offenbar die Kehrtwende ein. Wie "Fonds professionell" online berichtet, konnte ein neuer Chartervertrag bis Juli 2016 abgeschlossen werden. Daraufhin habe auch die Bank grünes Licht für den Weiterbetrieb gegeben.
Aufgehoben ist der Verkaufsbeschluss dadurch allerdings nicht. Er soll nur vorerst nicht durchgeführt werden. Ob der Fonds überhaupt fortgeführt werden soll, sollen nun die Gesellschafter entscheiden.
Die Liquiditätslage der Fondsgesellschaft hat sich offenbar erfreulicherweise verbessert. Ob die Stabilisierung nachhaltig ist und die Anleger davon profitieren können, ist ungewiss. Zumal der neue Chartervertrag auch nur über ein Jahr läuft. Allerdings drohen den Anlegern auch bei einem Verkauf des Schiffes finanzielle Verluste. In dieser schwierigen Situation können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen regelmäßig als sichere und rentable Geldanlage beworben. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört aber auch, die Risiken der Kapitalanlage umfassend darzustellen. Denn die Anleger erwerben unternehmerische Beteiligungen und tragen damit auch die wirtschaftlichen Risiken. Für sie kann die Beteiligung mit dem Totalverlust ihrer Einlage enden. Dennoch wurden die Risiken erfahrungsgemäß in den Beratungsgesprächen häufig nur unzureichend oder gar nicht erwähnt. Auch an sicherheitsbewusste Anleger wurden spekulative Schiffsfonds vermittelt.
Eine fehlerhafte Anlageberatung rechtfertigt Schadensersatzansprüche ebenso wie das Verschweigen der Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung erhält. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offen gelegt werden, damit der Anleger die Chance hat, das Provisionsinteresse der Bank zu erkennen, ehe er sich für eine Beteiligung entscheidet.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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