Steuerhinterziehung: Bundesregierung beschließt Gesetzentwürfe zum automatischen Informationsaustausch - Selbstanzeige
16.07.2015 / ID: 200459
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Bundesregierung treibt im Kampf gegen Steuerhinterziehung den automatischen Informationsaustausch von Bankdaten voran und beschloss am 15. Juli zwei Gesetzentwürfe.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Um die Steuerflucht und Steuerhinterziehung wirksam einzudämmen, werde sich Deutschland ab 2017 am automatischen steuerlichen Informationsaustausch über Finanzkonten beteiligen, teilte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble mit. Um den Vertrag zum automatischen Informationsaustausch in nationales Recht umzusetzen, hat das Bundeskabinett am 15. Juli 2015 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Darüber hinaus hat die Regierung auch einen Entwurf für das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz beschlossen. Damit werden die Einzelheiten zum automatischen Informationsaustausch in Deutschland geregelt.
Am automatischen Informationsaustausch werden sich mehr als 60 Staaten beteiligen. Darunter befinden sich auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz oder Liechtenstein. Von den teilnehmenden Staaten wird das Bundeszentralamt für Steuern Daten zu in Deutschland steuerlich ansässigen Personen erhalten und an die entsprechenden Behörden weiterleiten.
Für Steuersünder wird vor dem Hintergrund des automatischen Informationsaustausches von Bankdaten die Luft immer dünner. Unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten der teilnehmenden Staaten ist vor der Entdeckung durch deutsche Behörden nicht mehr sicher. Dementsprechend steigt auch das Risiko der Strafverfolgung und ggfs. Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Noch haben die Betroffenen die Möglichkeit, mit der Selbstanzeige die Reißleine zu ziehen und in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.
Auch wenn die Zeit langsam drängt, sollte eine Selbstanzeige jedoch nicht aus Furcht vor Entdeckung in aller Hektik verfasst werden. Denn eine Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch fehlerfrei sein, damit sie vor einer Verurteilung schützen kann. Dazu muss sie u.a. die steuerrechtlich relevanten Daten der vergangenen zehn Jahre beinhalten. Für den Laien sind diese Anforderungen kaum zu erfüllen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare erstellt werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb nicht wirken kann, ist groß.
Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu beauftragen.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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