Steuerhinterziehung: Automatischer Informationsaustausch kommt - Selbstanzeige rechtzeitig stellen
17.07.2015 / ID: 200578
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html So viele Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung wie nie zuvor gingen im vergangenen Jahr beim Fiskus ein. Der automatische Informationsaustausch von Bankdaten könnte für einen neuen Boom sorgen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mehr als 60 Staaten wollen sich inzwischen am automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten beteiligen. In den meisten Ländern fällt der Startschuss für den Informationsaustausch 2017. Auch die Bundesregierung hat hierfür bereits die Weichen gestellt. Einige Länder wollen sich ab 2018 beteiligen. Mit dem automatischen Informationsaustausch von Bankdaten dürfte die Zeit der Steueroasen endgültig vorbei sein. Auch die Schweiz, Österreich oder Liechtenstein wollen sich beteiligen.
Der internationale Kampf gegen Steuerhinterziehung bedeutet, dass es immer schwieriger werden dürfte, unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten vor dem Fiskus zu verbergen. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, drohen den Tätern empfindliche Strafen. Das Strafmaß reicht von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen. Um einer Strafverfolgung zu entgehen, haben Steuersünder nach wie vor die Möglichkeit, eine Selbstanzeige zu stellen. Das könnte zu einem erneuten Anstieg bei den Selbstanzeigen führen.
Die Zeit für die Selbstanzeige wird jedoch langsam knapp. Denn die Gefahr der Entdeckung steigt. Eine Selbstanzeige kann aber nur wirken, wenn sie vor Tatentdeckung gestellt wird. Dennoch sollte bei einer Selbstanzeige immer das Prinzip Gründlichkeit vor Schnelligkeit gelten. Denn die Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sie muss auch vollständig und fehlerfrei sein. Für den Laien sind diese komplexen Anforderungen kaum zu bewältigen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Das Fehlerpotenzial ist groß und eine fehlerhafte Selbstanzeige schlägt fehl.
Damit das nicht passiert, sollten von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und die Selbstanzeige dementsprechend so verfassen, dass sie wirkt. Bis zu einer Grenze von 25.000 Euro kann die Steuerhinterziehung bei einer erfolgreichen Selbstanzeige komplett straffrei bleiben. Bei höheren Beträgen wird ein Strafzuschlag erhoben, der zusammen mit den Steuerschulden und Zinsen gezahlt werden muss.
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.03.2026 | Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
BITMi unterstützt "28 for all"
BITMi unterstützt "28 for all"
17.03.2026 | Deutschland Zion Gemeinde e.V.
42-jähriges Jubiläum von Shincheonji
42-jähriges Jubiläum von Shincheonji
16.03.2026 | Die Menschenleserin aus Franken
Schwierig sind immer die Anderen?
Schwierig sind immer die Anderen?
16.03.2026 | ARAG SE
Fake News erkennen: Wie Nutzer Nachrichten prüfen können
Fake News erkennen: Wie Nutzer Nachrichten prüfen können
16.03.2026 | MoveVision GmbH
Fall Seddin: Neue Entwicklungen - Aufhebung des Kontakt- und Näherungsverbots am 04.03.2026
Fall Seddin: Neue Entwicklungen - Aufhebung des Kontakt- und Näherungsverbots am 04.03.2026

