Steuerhinterziehung: Nur sorgfältig erstellte Selbstanzeige führt zum Ziel
21.07.2015 / ID: 200770
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Wurde die Steuerhinterziehung bereits entdeckt, kann die Tat trotz Selbstanzeige nicht mehr straffrei bleiben. Daher sollte eine Selbstanzeige frühzeitig gestellt werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Sobald die Steuerhinterziehung entdeckt wurde, kann die Selbstanzeige nicht mehr zur Straffreiheit führen. Dann liegt ein sog. Sperrgrund vor. Vergeblich ist die Selbstanzeige in den meisten Fällen aber dennoch nicht. Denn ähnlich wie ein Geständnis kann sie sich für den Betroffenen positiv auf das Strafmaß auswirken.
Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollte eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung rechtzeitig gestellt werden. Da nicht nur Deutschland, sondern auch viele andere Staaten ihren Kampf gegen Steuerhinterziehung auch grenzübergreifend immer weiter verschärfen, steigt die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung auffliegt. Spätestens wenn 2017 der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten beginnt, ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten entdeckt wird. Dann drohen hohe Geldstrafen bzw. Freiheitsstrafen wegen Steuerhinterziehung.
Um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren, sollte frühzeitig eine Selbstanzeige in Erwägung gezogen werden, ehe es dafür zu spät ist. Dennoch sollte die Selbstanzeige jetzt nicht in aller Hektik verfasst werden. Nur eine fehlerfreie Selbstanzeige kann auch ihre Wirkung entfalten. Damit eine fehlerfreie Selbstanzeige gelingt, ist größte Sorgfalt geboten. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen ist groß und die Anforderungen an die Selbstanzeige komplex.
Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu beauftragen. Sie können die spezifischen Begebenheiten bei jedem Fall berücksichtigen und die Selbstanzeige dementsprechend so verfassen, dass sie auch wirkt und keine weitere Strafverfolgung droht.
Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro kann die erfolgreiche Selbstanzeige für komplette Straffreiheit sorgen. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus einen Strafzuschlag. Dieser muss zusammen mit den Steuerschulden und den Zinsen in einer festgelegten Frist bezahlt werden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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