SEB Immoinvest schüttet aus - Schadensersatz möglich
23.07.2015 / ID: 200988
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html Anleger des in Abwicklung befindlichen SEB Immoinvest erhielten im Juli eine Ausschüttung in Höhe von 20 Cent je Anteil. Nach wie vor können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die insgesamt achte Ausschüttung fiel vergleichsweise gering aus, da die Anleger im Mai eine Sonderausschüttung in Höhe von 2,80 Euro pro Anteil erhalten hatten. Diese Sonderausschüttung basierte auf den Verkauf von neun Fondsimmobilien in der ersten Jahreshälfte 2015. Insgesamt wurden nach Angaben des Fondsmanagements seit Bekanntmachung der Auflösung des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest im Mai 2012 rund 2,3 Milliarden Euro bzw. 39 Prozent des Fondsvermögens an die Anleger ausgeschüttet.
Die Höhe der Ausschüttungen orientiert sich maßgeblich an den erzielten Erlösen aus dem Verkauf der Bestandsimmobilien. In der ersten Jahreshälfte wurden 78 der aktuell 102 Fondsimmobilien neu bewertet. Dabei ist es bei Immobilien in den Niederlanden, Deutschland und Frankreich auch zu Abwertungen gekommen. Gründe hierfür sind u.a. Leerstände, verkürzte Restlaufzeiten der Mietverträge oder auch schwierige Vermietungssituationen in spezifischen Märkten. Die Bestandsimmobilien sollen bis zum Ende der Abwicklungsperiode im April 2017 verkauft werden. Finanzielle Verluste für die Anleger sind dabei nicht auszuschließen.
Allerdings können die Anleger nach wie vor Schadensersatzansprüche geltend machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Schadensersatzansprüche können durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger auch umfassend über die Funktionsweise und Risiken eines offenen Immobilienfonds wie den SEB Immoinvest aufgeklärt werden müssen. Dazu zählt nach Urteilen des Bundesgerichtshofs auch das Schließungsrisiko.
Nach der Rechtsprechung des BGH müssen die vermittelnden Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds aufklären. Denn für die Anleger bedeute die Möglichkeit zur Aussetzung der Anteilsrücknahme ein stetes Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase, da sie dann nicht frei über ihr Geld verfügen können. Wurde das Schließungsrisiko verschwiegen, haben sich die Banken schadensersatzpflichtig gemacht. Dabei ist es unerheblich, ob die Schließung des Fonds zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses schon absehbar war.
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Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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