Steuerhinterziehung: Selbstanzeige ist Maßanfertigung
24.07.2015 / ID: 201099
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist immer eine Maßanfertigung. Sie muss die genauen Umstände eines Falls berücksichtigen und dementsprechend verfasst sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Gesetzgeber hat Steuerhinterziehern eine Hintertür offen gelassen. Mit einer Selbstanzeige können sie in die Steuerehrlichkeit zurückkehren und sich vor einer Strafverfolgung schützen. Allerdings gelten für die Selbstanzeige hohe Anforderungen. Nur wenn diese auch erfüllt werden, kann die Selbstanzeige wirken.
So muss die Selbstanzeige rechtzeitig vor Entdeckung der Steuerhinterziehung durch die Behörden gestellt werden. Sie muss aber auch vollständig und fehlerfrei sein. Dazu müssen alle Umstände der Steuerhinterziehung berücksichtigt werden. Jeder Fall liegt anders. Dementsprechend gibt es auch keine Standardlösungen für eine Selbstanzeige. Vielmehr muss sie für jeden Fall eine Maßanfertigung sein. Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen.
Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb nicht wirken kann, ist groß. Als Folge einer fehlerhaften Selbstanzeige droht eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Damit es nicht so weit kommt, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige beauftragt werden. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und die Selbstanzeige dementsprechend so verfassen, dass sie ihre Wirkung entfalten kann.
Übersteigen die hinterzogenen Steuern nicht die Grenze von 25.000 Euro kann die erfolgreiche Selbstanzeige für komplette Straffreiheit sorgen. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge in Höhe von zehn bis zwanzig Prozent des Hinterziehungsbetrags. Diese Strafzuschläge müssen zusammen mit den Steuerschulden und den Zinsen innerhalb einer Frist beglichen werden. Erst nach Eingang der Zahlung ist eine weitere Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch.
Die Anforderungen an eine Selbstanzeige sind zwar hoch, dennoch ist sie weiterhin möglich und der effektivste Weg, um eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu umgehen.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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