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Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
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Pressemitteilung von Philipp Wolfgang
Notbremse: NCI-Anlegern droht der Totalverlust
30.07.2015 / ID: 201497
Politik, Recht & Gesellschaft
30. Juli 2015. Anleger, die in Fonds des Emissionshauses New Capital Invest (NCI) investiert haben, müssen angesichts der drohenden Totalverluste dringend ihre Unterlagen auf Schadensbegrenzung prüfen lassen, rät Rechtsanwältin Sabrina Kirchner von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com).
Wer im Internet nach NCI New Capital Invest sucht, wird seitenweise Meldungen über Insolvenzen der Fonds, über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Malte Andre Hartwieg und sein undurchsichtiges Firmengeflecht finden. Alles in allem: Ein kaum durchschaubares Konstrukt. NCI entwickelte vor mehr als zehn Jahren Investment-Konzepte, die über verschiedene eigene Gesellschaften hauptsächlich Land-, Bohr-, und Förderrechte für Öl und Gas in Nordamerika und Kanada investierten. Das wurde zumindest in den Emissionsprospekten so kommuniziert.
Im Oktober 2014 wurde für fünf NCI-Gesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt, im Dezember 2014 folgten zwei weitere. NCI-Anleger warteten vergeblich auf die zugesagten Ausschüttungen und befürchteten das Schlimmste. Rechtsanwältin Sabrina Kirchner: "Die Anlegergelder waren verschwunden und konnten trotz eines von Malte Hartwieg beauftragten Detektivbüros nicht gefunden werden. Anleger müssen sich also, wenn sie nichts unternehmen, auf einen Totalverlust einstellen. Ganz gleich, bei welcher NCI-Gesellschaft sie investiert haben."
Die Möglichkeiten der Anleger
"Ansprüche auf Schadensersatz kann es aus ganz verschiedenen Gründen geben", erklärt Rechtsanwältin Kirchner und spricht dabei z. B. auf Falschberatung oder mangelhafte Aufklärung über die Risiken an. Sabrina Kirchner: "Außerdem kann auch die Prospekthaftung greifen, wenn die Angaben im Verkaufsprospekt unvollständig, fehlerhaft oder irreführend waren." Zu guter Letzt, so die versierte Juristin im Kapitalanlagerecht, könnten auch die Verantwortlichen persönlich in die Haftung genommen werden. Nämlich dann, wenn sich der Verdacht auf Kapitalanlagebetrug der Staatsanwaltschaft bestätigt. In jedem Fall sollte jeder, der bei NCI Geld investiert hat die Unterlagen prüfen lassen. "Im Optimalfall kann man so den Schaden auf ein Minimum begrenzen", so Sabrina Kirchner, die bei PWB Rechtsanwälte NCI-Anleger betreut.
http://www.pwb-law.com
PWB Rechtsanwälte
Löbdergraben 11a 07743 Jena
Pressekontakt
http://www.jeske-pr.de
Agentur für KreativeKommunikation
Martinskloster 3 99084 Erfurt
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