Digitaler Nachlass immer wichtiger
06.08.2015
Politik, Recht & Gesellschaft
Digitaler Nachlass immer wichtiger
Facebook hat den Erben für das FB-Profil eingerichtet. Immer mehr Menschen sind umfangreich im Web vertreten: Social Media, Shops, Mail-Konten, Zahlungssysteme und mehr. Wer darf im Todesfall was entscheiden, veranlassen, tun? Wie sieht das im Betreuungsfall aus? Aufklärung liefert Rechtsanwältin Elke Nicole Kestler aus Cham im Gespräch mit JURA DIREKT.
"Heute (...) hinterlassen viele Menschen nach ihrem Tod jede Menge Spuren im Netz. (...) Bei Facebook und Twitter gehen weiterhin Nachrichten ein. Ebay-Käufer erwarten Antwort, Paypal wartet auf Zahlungen für bestellte Waren. Vertragspartner buchen für Online-Verträge und Abos vom Konto des Verstorbenen ab", so ein Artikelauszug auf der Website der Bundesregierung. Kaum jemand hat seinen digitalen Nachlass geregelt. Das kann kompliziert werden, denn Verträge gehen auf die Erben über.
JURA DIREKT: Frau Kestler, was kann man im Todesfall tun, wenn kein digitaler Nachlass geregelt ist?
Elke Nicole Kestler: Man sollte als Erbe oder nächster Angehöriger so schnell wie möglich eine Übersicht der laufenden Verträge herstellen und bestehende Mitgliedschaften kündigen sowie die Löschung von Profilen in den Social Media Portalen veranlassen. Die Anbieter verlangen in der Regel eine Vollmacht, eine Sterbeurkunde oder einen Erbschein, im Ausland auch schon mal eine beglaubigte Sterbeurkunde. Das größte Problem ist allerdings heraus zu finden, wo der Erblasser überall registriert war.
JURA DIREKT: Worauf ist im Hinblick auf den digitalen Nachlass zu achten?
Elke Nicole Kestler: Jeder Internetnutzer sollte sämtliche Zugangsdaten und Passwörter zu Mail-Konten und Internetdiensten sowie Hinweise, wo laufende Verträge zu finden sind, für den "Fall des Falles" auflisten . Insbesondere zu kündigende, kostenpflichtige Zugänge sind mit den entsprechenden Daten zu benennen.
JURA DIREKT: Manche Social Media Portale bieten eigene Nachlass-Regelungen. Was ist davon zu halten?
Elke Nicole Kestler: Bei Google kann man festlegen, wer nach seinem Tod Zugriff auf sein Profil haben soll. Man kann das Profil auch komplett löschen lassen. Bei Facebook kann man löschen lassen oder einen Nachlasskontakt festlegen, der das Profil weiter pflegen darf. Problematisch ist, dass man nur einen Facebook-Freund als Nachlasskontakt hinzufügen kann. Insgesamt ist die Situation unübersichtlich. Zu empfehlen ist die Klärung des digitalen Nachlasses in einem Testament, auch was Social Media angeht.
JURA DIREKT: Was geschieht mit Mail- und Webkonten, wenn eine Person lebt, die eigenen Dinge aber nicht mehr selbst regeln kann?
Elke Nicole Kestler: Ist keine Vollmacht vorhanden, kündigt ein gerichtlich bestellter Betreuer sämtliche digitalen Konten und Verträge. Mit einer Vollmacht kann geregelt werden, wer Zugriff auf Konten und Portale hat und was damit geschehen soll. Empfehlenswert ist eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt, bis mindestens ein Erbe widerruft. Dann kann der Bevollmächtigte auch nach dem Ableben des Vollmachgebers sofort bezüglich des digitalen Nachlasses tätig werden.
JURA DIREKT: Frau Kestler, wir danken Ihnen für das Gespräch
3.129 Zeichen mit Leerzeichen
Expertin / Interviewpartnerin
Elke Nicole Kestler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Altenstadter Str. 11
93413 Cham
09971 / 7644862
Digitaler Nachlass Facebook Facebook Nachlassverwalter Google+ Nachlass Erbrecht rectliche Betreuung
http://www.juradirekt.com
JURA DIREKT GmbH
Gutenstetterstraße 8e 90449 Nürnberg
Pressekontakt
http://www.juradirekt.com
JURA DIREKT GmbH
Gutenstetterstraße 8e 90449 Nürnberg
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Domenico Anic
28.04.2016 | Domenico Anic
Unsicher ohne Vollmachten: heute so, morgen so...
Unsicher ohne Vollmachten: heute so, morgen so...
30.03.2016 | Domenico Anic
Der Kampf ums Vermögen
Der Kampf ums Vermögen
21.03.2016 | Domenico Anic
Deutschland-Drama: Plötzlicher Herztod
Deutschland-Drama: Plötzlicher Herztod
25.01.2016 | Domenico Anic
Sorgerecht: Das machen doch die Paten, oder?
Sorgerecht: Das machen doch die Paten, oder?
13.10.2015 | Domenico Anic
Elternunterhalt: Kinder haften für ihre Eltern...
Elternunterhalt: Kinder haften für ihre Eltern...
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.02.2025 | Bund-Verlag GmbH
Bewerbungsstart für den Deutschen Personalräte-Preis
Bewerbungsstart für den Deutschen Personalräte-Preis
04.02.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ein Tag mehr Zeit für die Zustellung des Steuerbescheids
Ein Tag mehr Zeit für die Zustellung des Steuerbescheids
03.02.2025 | Angela Barzen Coach & Speaker
Wie wir jetzt Menschen begeistern und für Veränderung motivieren
Wie wir jetzt Menschen begeistern und für Veränderung motivieren
03.02.2025 | Brain-s-Park UG
Robonetiker Peter Stellbrink erhält Speaker Award in Gold
Robonetiker Peter Stellbrink erhält Speaker Award in Gold
03.02.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Menschenlesen in der Politik
Menschenlesen in der Politik