Testament echt oder gefälscht? - Beschluss des OLG Karlsruhe
12.08.2015 / ID: 202550
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Testament.html Wird die Echtheit eines Testaments bestritten, müssen neben einem Gutachten ggfs. auch Zeugen angehört werden, um die Echtheit der letztwilligen Verfügung zu klären, so das OLG Karlsruhe.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Testamente sollten eindeutig verfasst werden, damit die letztwillige Verfügung auch im Sinne der Erblassers umgesetzt werden kann. Denn bestehen Zweifel an der Echtheit eines Testaments, muss letztlich das Gericht entscheiden. Das ist dann unter Umständen nicht im Sinne des Erblassers.
Zu der Frage wie weit die Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts reicht, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe am 10. Juni 2015 einen Beschluss gefasst (11 Wx 33/15). Werde die Echtheit eines Testaments bestritten, so könne neben einem Sachverständigengutachten ggfs. auch die Anhörung von Zeugen geboten sein, um Indizien festzustellen, die für bzw. gegen die Echtheit des Testaments sprechen.
Im vorliegenden Fall hatte die Erblasserin 2010 ein Testament verfasst und ihre Tochter zu zwei Dritteln und ihre beiden Enkel zu jeweils einem Sechstel als Erben eingesetzt. 2012 hat die Frau zwei weitere gleichlautende handschriftliche Testamente verfasst. Dabei verfügte sie, dass ihre Tochter ihr gesamtes Vermögen und ihre Enkelin diverse Immobilien erben sollten. Die Echtheit dieses geänderten Testaments wurde bestritten. Besonders weiche die Unterschrift der Erblasserin deutlich von ihren früheren Unterschriften ab. Das Nachlassgericht holte ein Gutachten ein und entschied auf dieser Grundlage, dass die Testamente echt seien.
Das OLG Karlsruhe hob diese Entscheidung jedoch wieder auf. Das Gutachten alleine reiche nicht aus, um die Echtheit des Testaments zu beweisen, zumal es entgegenstehende Indizien gebe. Daher hätte das Nachlassgericht weitere Ermittlungen anstellen müssen, z.B. auch Zeugen anhören müssen, um ausreichend Indizien zu sammeln, die für oder gegen die Echtheit des Testaments sprechen. Das OLG verwies den Fall zur weiteren Aufklärung an das Nachlassgericht zurück.
Der Fall ist ein Beispiel dafür, dass Testamente eindeutig verfasst sein sollten, damit es keine Zweifel an der Echtheit des letzten Willens gibt. Im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte können beim Verfassen eines Testaments, eines Erbvertrags und anderen Erbrechtsangelegenheiten helfen.
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