Proven Oil Canada (POC): Außerordentliche Gesellschafterversammlungen für sechs POC-Fonds
14.08.2015 / ID: 202728
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/proven-oil-canada-poc.html Vom 1. bis 3. September sind die außerordentlichen Gesellschafterversammlungen für sechs POC-Fonds geplant. Im Mittelpunkt steht die wirtschaftliche Situation der Gesellschaften.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein Millionen-Loch klafft bei der Objektgesellschaft COGI, in die die Proven Oil Canada Fonds investieren. Um das Loch zu schließen, wurden die Anleger von sechs POC-Fonds mit Rundschreiben vom 30. Juli 2015 bereits zum zweiten Mal aufgefordert, ihre Ausschüttungen aus 2013 zurückzuzahlen. Gleichzeitig kündigte die Proven Oil Canada Energy Solutions GmbH außerordentliche Gesellschafterversammlungen für sechs POC-Fonds an.
Geplant sind folgende Termine:
1. September: POC Eins GmbH & Co. KG und POC Zwei GmbH & Co. KG
2. September: POC Growth GmbH & Co. KG und POC Growth 2 GmbH & Co. KG
3. September: POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG und POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG
Für die Anleger sind die Versammlungen wichtige Termine. Denn es soll konkrete Informationen zur Schieflage der COGI geben. Wesentlicher Punkt ist dabei auch, wie das Darlehen über rund 49 Millionen kanadische Dollar, das die finanzierende Bank fällig gestellt hat, abgelöst werden soll. Denn selbst wenn alle Anleger ihre Ausschüttungen zurückzahlen sollten, fehlen immer noch mehrere Millionen Euro, um die Darlehensschuld zu begleichen.
Das Management schließt in dem Schreiben eine Insolvenz der Fondsgesellschaften und damit "ein Scheitern der gesamten Investition" nicht aus. Für die Anleger steht viel auf dem Spiel. Ihnen könnte der Totalverlust ihrer Einlage drohen. Ob jedoch durch die geplanten Maßnahmen eine nachhaltige Sanierung gelingen kann, ist ungewiss. Daher besteht auch die Gefahr, dass die Anleger zusätzliches Geld "verbrennen" würden, wenn sie der COGI ein Darlehen gewähren würden. Auf Grund der schwierigen Situation sollten die Anleger die Gesellschafterversammlungen wahrnehmen oder sich anwaltlich vertreten lassen. Ein im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenter Rechtsanwalt kann ihre Interessen wahren und weitere rechtliche Schritte wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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