Pressemitteilung von Michael Rainer

HCI Shipping Select XXII: Möglichkeiten der Anleger nach Verkauf der MS Hammonia Pacificum


26.08.2015 / ID: 203514
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Als Dachfonds investierte der HCI Shipping Select XXII in zwei Schiffe. Die Gesellschaft der MS Passat Breeze ist insolvent, die MS Hammonia Pacificum wurde unlängst verkauft.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nachdem für die Schiffsgesellschaft der MS Passat Breeze bereits 2012 Insolvenzantrag gestellt wurde, wechselte das Containerschiff MS Hammonia Pacificum vor wenigen Wochen den Besitzer. Die Anleger gingen dabei allerdings leer aus.

HCI Capital hatte den Dachfonds HCI Shipping Select im Jahr 2007 aufgelegt. Über Ausschüttungen konnten sich die Anleger allerdings nur kurze Zeit freuen. Im Zuge der Finanzkrise 2008 geriet auch der Schiffsfonds in Turbulenzen, die Ausschüttungen blieben aus. Mit dem Verkauf der MS Hammonia Pacificum muss für die Anleger allerdings noch kein Schlussstrich unter ihre Beteiligung gezogen werden. Sie haben nach wie vor die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Eine fehlerhafte Anlageberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. Nicht nur die Anleger des HCI Shipping Select mussten erfahren, dass dem nicht so ist. Vielmehr sind Schiffsfonds spekulative Kapitalanlagen, die einigen Risiken ausgesetzt sind. Da die Anleger mit den Fondsanteilen in aller Regel unternehmerische Beteiligungen erwerben, stehen sie auch im Risiko. Am Ende kann die Beteiligung für sie mit dem Totalverlust der Einlage enden. Über diese und weitere Risiken hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch umfassend informiert werden müssen. Dies ist erfahrungsgemäß häufig nicht geschehen und die Risiken wurden nur verharmlosend oder gar nicht dargestellt.

Ebenso hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs offen legen müssen, damit der Anleger die Möglichkeit hat, das Provisionsinteresse der Bank zu erkennen, ehe er sich für eine Beteiligung entscheidet. Wurden die Risiken oder die Kick-Backs verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html
Rechtsanwalt Anwalt Rechtsanwälte Anwälte

http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln

Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Michael Rainer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
17.12.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 1
PM gesamt: 434.125
PM aufgerufen: 74.914.484