HCI Shipping Select XXII: Möglichkeiten der Anleger nach Verkauf der MS Hammonia Pacificum
26.08.2015 / ID: 203514
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Als Dachfonds investierte der HCI Shipping Select XXII in zwei Schiffe. Die Gesellschaft der MS Passat Breeze ist insolvent, die MS Hammonia Pacificum wurde unlängst verkauft.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nachdem für die Schiffsgesellschaft der MS Passat Breeze bereits 2012 Insolvenzantrag gestellt wurde, wechselte das Containerschiff MS Hammonia Pacificum vor wenigen Wochen den Besitzer. Die Anleger gingen dabei allerdings leer aus.
HCI Capital hatte den Dachfonds HCI Shipping Select im Jahr 2007 aufgelegt. Über Ausschüttungen konnten sich die Anleger allerdings nur kurze Zeit freuen. Im Zuge der Finanzkrise 2008 geriet auch der Schiffsfonds in Turbulenzen, die Ausschüttungen blieben aus. Mit dem Verkauf der MS Hammonia Pacificum muss für die Anleger allerdings noch kein Schlussstrich unter ihre Beteiligung gezogen werden. Sie haben nach wie vor die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Eine fehlerhafte Anlageberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. Nicht nur die Anleger des HCI Shipping Select mussten erfahren, dass dem nicht so ist. Vielmehr sind Schiffsfonds spekulative Kapitalanlagen, die einigen Risiken ausgesetzt sind. Da die Anleger mit den Fondsanteilen in aller Regel unternehmerische Beteiligungen erwerben, stehen sie auch im Risiko. Am Ende kann die Beteiligung für sie mit dem Totalverlust der Einlage enden. Über diese und weitere Risiken hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch umfassend informiert werden müssen. Dies ist erfahrungsgemäß häufig nicht geschehen und die Risiken wurden nur verharmlosend oder gar nicht dargestellt.
Ebenso hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs offen legen müssen, damit der Anleger die Möglichkeit hat, das Provisionsinteresse der Bank zu erkennen, ehe er sich für eine Beteiligung entscheidet. Wurden die Risiken oder die Kick-Backs verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie
17.12.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...

