EUSA AG im Insolvenzverfahren
08.09.2015 / ID: 204538
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Die größtmögliche Rendite für ihre Anleger wollte die EUSA AG erwirtschaften. Nun wurde das Insolvenzverfahren über das Immobilien- und Finanzberatungsunternehmen eröffnet.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die EUSA AG (Europäische Sachwert AG) mit Sitz in Schwäbisch-Hall bot den Anlegern renditeorientierte Direktbeteiligungen über Genussrechte an. Angestrebt wurde ein Emissionsvolumen von 50 Millionen Euro. Die Anleger konnten zwischen drei verschiedenen Anlagemodellen mit Dividenden zwischen 6,25 und 12 Prozent p.a. und unterschiedlichen Laufzeiten wählen. Je länger die Laufzeit umso höher sollte auch die Dividende ausfallen. Darüber hinaus konnten sich die Anleger auch für eine Anlageform mit monatlichen Ratenzahlungen entscheiden.
Aus den Dividenden wird nun nichts. Vielmehr droht den Genussrechte-Inhabern der Totalverlust des investierten Geldes. Denn das Amtsgericht Heilbronn hat am 27. August 2015 wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren über die EUSA AG eröffnet (Az.: 3 IN 198/15). Obwohl Genussrechte im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden, können und sollten die Anleger ihre Forderungen bis zum 8. Oktober 2015 beim Insolvenzverwalter anmelden.
Da Genussrechte nachrangig behandelt werden, d.h. erst nachdem die Forderungen der anderen Gläubiger bedient sind, besteht für die Anleger aber nur wenig Hoffnung, dass sie ihre finanziellen Verluste im Insolvenzverfahren ausgleichen können. Daher sollten sie auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Zur Durchsetzung ihre Forderungen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html) kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Schadensersatzansprüche können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. In Betracht kommt zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung. Denn die Anleger hätten auch umfassend über die Risiken, die im Zusammenhang mit ihrer Investition stehen, umfassend aufgeklärt werden müssen. Denn Investitionen in Immobilien sind durchaus riskant. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen bzw. Leerstände oder erhöhter Sanierungsbedarf können die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Außerdem kann auch geprüft werden, ob die in Zeiten der aktuellen Niedrigzinsphase hohen Renditeversprechen tatsächlich realistisch waren. Möglicherweise sollte den Anlegern die Beteiligung dadurch nur schmackhaft gemacht werden.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie
17.12.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...

